Mitbewohner aus der Wohnung verweisen?

  • hallo!

    ich habe ein riesen problem.
    ich bin im mom mieterin einer genossenschaftswohnung. meine mitbewohnerin steht nicht im mietvertrag, is aber bei mir gemeldet. sie hat auch keinen untermietvertrag. sie steht lediglich als bürgin (falls ich nicht zahlen kann) mit im vertrag. sie überweist mir monatlich miete,heizung und nebenkosten.

    die genossenschaft ist der meinung ich könnte sie einfach vor die tür setzen, da sie kein mitglied der genossenschaft ist, und auch keinen mietvertrag hat. somit kein recht in der wohnung zu wohnen .... stimmt das?

    wegen meiner mitbewohnerin habe ich mächtig ärger. sie macht krach, sie putzt kein treppenhaus, sie mistet die tiere auf dem balkon nicht aus, es stinkt draussen, dass die anderen mieter schon die miete gekürzt haben. die tonnen sind voll mit tiermist und maden.

    da auch ich mich von ihr trennen will, habe ich mir kurzfristig eine neue wohnung der genossenschaft gesucht. und werde ende september umziehen. ich habe keine kündigungsfrist, muss nur für die zeit des umzugs beide wohnungen bezahlen.

    und jetzt meine frage. sie sagt ja schon seit über nem monat dass sie ausziehen will, sucht sich aber keine wohnung. jetzt habe ich ihr mitgeteilt, dass sie zum 30.9 die wohnung verlassen muss, da ich ausziehe.

    hat sie rechte in der wohnung zu bleiben?
    ich will nciht die alte wohnung bezahlen nur weil sie ned rausgeht.

    und, wenn sie keine rechte hat, wie krieg ich sie dann raus??

    bitte um schnelle hilfe...

    lg

  • Hallo blacklight,

    ich hoffe, dass Du auch korrektes Schriftdeutsch lesen kannst...

    "ich bin im mom mieterin einer genossenschaftswohnung. meine mitbewohnerin steht nicht im mietvertrag, is aber bei mir gemeldet."
    Letzteres bedeutet nichts.

    "sie hat auch keinen untermietvertrag."
    Ist also weder Mieterin noch Untermieterin.

    "sie steht lediglich als bürgin (falls ich nicht zahlen kann) mit im vertrag. sie überweist mir monatlich miete,heizung und nebenkosten."
    Wie schön für Dich! Dies gilt aber nur für die momentane Wohnung, jedoch nicht für die von Dir avisierte nächste Wohnung.

    "die genossenschaft ist der meinung ich könnte sie einfach vor die tür setzen, da sie kein mitglied der genossenschaft ist, und auch keinen mietvertrag hat. somit kein recht in der wohnung zu wohnen .... stimmt das?"
    Das stimmt.

    "wegen meiner mitbewohnerin habe ich mächtig ärger. sie macht krach, sie putzt kein treppenhaus, sie mistet die tiere auf dem balkon nicht aus, es stinkt draussen, dass die anderen mieter schon die miete gekürzt haben. die tonnen sind voll mit tiermist und maden."
    Ich meine, dass die Genossenschaft sich darum kümmern sollte.

    "sie sagt ja schon seit über nem monat dass sie ausziehen will, sucht sich aber keine wohnung. jetzt habe ich ihr mitgeteilt, dass sie zum 30.9 die wohnung verlassen muss, da ich ausziehe."
    i.O.

    "hat sie rechte in der wohnung zu bleiben?"
    Nein.

    "ich will nciht die alte wohnung bezahlen nur weil sie ned rausgeht.
    und, wenn sie keine rechte hat, wie krieg ich sie dann raus??"
    Türschliesszylinder austauschen.

  • zu dem mit dem streit mit den nachbarn und so...

    die genossenschaft kümmert sich darum, indem sie mich informiert, und denen ist es egal war von uns den dreck macht. für die bin ich die mieterin und ich habe mich darum zu kümmern.

    ich mach schon allen dreck weg soviel ich noch schaffe in der mittagspause zwischen meinen beiden jobs. aber ich schaff nunmal ned alles was sie den ganzen tag verbocken kann.

  • jetzt hat mir jemand gesagt, dass sie als untermieterin zählt, weil sie miete bezahlt hat, und das obwohl sie keinen untermietvertrag hat. stimmt das?


    Nein, den Automatismus gibbet nicht.

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