Gehen Möbel bei WG-Zimmerübernahme in meinen Besitz über?!

  • Hallo an alle.

    Ich bin vor 2 Jahren als gleichberechtigter Hauptmieter in ein WG-Zimmer gezogen und mein Vormieter hat mir 2 Schränke und 2 Rollläden in diesem Zimmer überlassen. Zunächst hätte er sich ein kleines Entgeld für die Schränke gewünscht - sich jedoch danach nie wieder gemeldet. Über die Rolläden haben wir nicht gesprochen...

    Nun bin ich in eine andere WG gezogen und habe die Rollläden mitgenommen, da sie meines Erachtens bei meinem Einzug in meinen Besitz übergegangen sind. Meine ehemaligen Mitbewohner fordern nun von mir, dass ich die Rollläden zurück gebe, da sie (ohne vorherige Absprache) zum festen Inventar des Zimmers gehören und deshalb NICHT in meinen Besitz übergegangen sind...

    Wer hat nun Recht und darf die Rollläden behalten?! Vielen Dank für eure Antworten!

  • Verstehe: Ein ehemaliger Bewohner hat Gegenstände hinterlassen und sich nie wieder gemeldet.
    Wenn Sie einen Nachweis über den Erwerb haben, dann dürfte es leicht möglich sein, das vorzuweisen.

    Wenn Sie keinen Nachweis haben, dann haben Sie auch keinen Anspruch darauf.

    Etwas anders läge der Fall bei einer kompletten Wohnungsübernahme. So sind Sie aber in eine WG gezogen und können daraus keine Sonderechte ableiten; es sei denn(siehe oben).

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