WG - Untermietvertrag Kündigung & Streichen

  • Kurz zu meiner Situation. Ich wohne in einer WG und mein Mitbewohner (Hauptmieter) hat seinen Hauptmietvertrag und meinen Untermietvertrag gekündigt, weil er umzieht. Ich wohne hier seit einem halben Jahr und nun ist er der Meinung, dass ich mein Zimmer beim Auszug streichen muss und mich bei der Streichung der Küche/Flur etc. anteilig beteiligen muss. Ich habe das Zimmer mit weißen, nicht frisch gestrichenenen Wänden übernommen und jetzt sind die Wände im gleichen Zustand, wie ich sie übernommen habe.

    In meinem Untermietvertrag gibt es einen Verweis auf den Hauptmietvertrag; das bestimmte Bestimmungen auch für mich gelten; mit dem Absatz : "die angegebenen Paragraphen beziehen sich auf den Hauptmietvertrag". Dort sind zwar alle möglichen Dinge, wie "Schönheitsreperaturen" und "Nebenpflichten aus dem Mietvertrag" aufgezählt, jedoch ohne Nennung der Paragraphennummer, wie z. B. "Schönheitsreperaturen (§ )". Die Paragraphennummer wurde also nicht eingetragen.

    Er hat also den Paragraphen 9 aus so einem Vertrag übernommen und alles offen gelassen. https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0CCIQFjAA&url=https%3A%2F%2Fwww.noknok24.de%2Fmagazin%2Fwp-content%2Fuploads%2F2013%2F05%2FUntermietvertrag.doc&ei=MkffU-fCDYaUOK7JgMAE&usg=AFQjCNGmYFb0iM8w8ZPRYcBzKS3vDArySg&bvm=bv.72185853,d.ZWU

    Gelten die Paragraphen - ohne Angabe der Paragraphennummer - dann auch für mich? Und lässt sich aus "Schönheitsreperaturen", "Benutzung der Mietsache" oder "Nebenpflichten aus dem Mietvertrag" irgendwie ableiten, dass ich mein Zimmer oder Küche streichen muss? Was hinzukommt, was ich aber nicht beweisen kann, ist, dass ich den Hauptmietvertrag bis heute nicht gesehen habe und das wir den Paragraphen nicht besprochen haben.

    Desweiteren suche ich mir wegen der Kündigung momentan eine neue WG. Kann der Hauptmieter eine Untervermietung verbieten, wenn ich vor der Kündigungsfrist eine neue WG gefunden habe? In meinem Untermietvertrag steht nichts zur Untervermietung.

    Ich würde wahrscheinlich auch freiwillig mein Zimmer streichen, wenn er mir die Untermiete erlaubt. Zunächst würde ich dafür aber gerne meine Rechten und Pflichten kennen.

    Einmal editiert, zuletzt von DanielP (4. August 2014 um 11:39)

  • Zitat

    Gelten die Paragraphen - ohne Angabe der Paragraphennummer - dann auch für mich?

    Für dich gilt nur, dass du das Zimmer nur mit sehr viel Aufwand innerhalb der kurzen Zeit so "versaut" haben müsstest, um zu Schönheitsreparaturen verpflichtet zu sein. Hast du das, hast du den Anstrich beschädigt?

    Wenn du das Zimmer möbliert angemietet hast, kannst du bis zum 15. des Monats bis zum Monatsende kündigen. Also, wie gemietet, leer oder möbliert?

  • Danke für die schnelle Antwort. Das Zimmer habe ich leer gemietet (nur eine Gardine war drin) und die Wände habe ich normal/ ordentlich behandelt.

    Einmal editiert, zuletzt von DanielP (4. August 2014 um 12:24)

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