Wohnung streichen/reparaturen

  • Hallo,
    1- am 31.05.2014 bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Ich habe da nicht mal ein Jahr gewohnt. Mein Vermieter hat von mir verlangt, dass ich die Wohnung komplett streiche. Dieses habe ich auch getan, leider ist die Küche etwas fleckig geworden. Nun habe ich Post bekommen, dass ich die Küche nochmal streichen muss, sonst würde der Vermieter es von meiner Kaution abziehen. Ist der Vermieter im Recht oder ich?

    2- seit dem ich in der Wohnung gewohnt habe, fließt das Wasser, in der Dusche, nicht mehr richtig ab. Ich habe es schon einige male mit Rohrreiniger probiert aber nichts klappt. Wer trägt die Kosten dafür, dass es wieder richtig abfließen kann?

    Vielen Dank im Vorraus

  • Zitat

    1- am 31.05.2014 bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Ich habe da nicht mal ein Jahr gewohnt. Mein Vermieter hat von mir verlangt, dass ich die Wohnung komplett streiche. Dieses habe ich auch getan, leider ist die Küche etwas fleckig geworden. Nun habe ich Post bekommen, dass ich die Küche nochmal streichen muss, sonst würde der Vermieter es von meiner Kaution abziehen. Ist der Vermieter im Recht oder ich?


    Nachdem du da erst ein Jahr gewohnt hast, stellt sich die Frage ob du überhaupt hättest streichen müssen oder ob DU von deinem Vermieter die Kosten für das Streichen zurückfordern kannst. Tippe auf letzteres.
    Sollte erstes der Fall sein, müsstest du nachstreichen. Fleckig muss der VM nicht akzeptieren.


    Zitat

    2- seit dem ich in der Wohnung gewohnt habe, fließt das Wasser, in der Dusche, nicht mehr richtig ab. Ich habe es schon einige male mit Rohrreiniger probiert aber nichts klappt. Wer trägt die Kosten dafür, dass es wieder richtig abfließen kann?


    Kommt drauf an wer dafür gesorgt hat, dass es nicht mehr richtig abfliessen kann.

  • Zitat

    Mein Vermieter hat von mir verlangt, dass ich die Wohnung komplett streiche.

    Und was hat der Mietvertrag verlangt? Selbst bei einer wirksamen Renovierungsklausel hättest Du nach so kurzer Wohndauer, außer Du hast die Wohnung papageibunt gestrichen oder übernormal abgenutzt, nicht streichen müssen.

    Nun hast es aber getan. Und das in einer, wie der Vermieter meint, nicht fachmännischen Qualität. Dafür kann der Vermieter verlangen das Du das nachbesserst oder einen Teil der Kaution für die Renovierung verwenden.

    Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen trägt der Vermieter. Außer er kann die Ursache eindeutig einem Mieter zuordnen. Ist in der Praxis, vor allem bei Mehrfamilienhäusern, aber so gut wie unmöglich.

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