Keine Erfahrung bei Miete in einem Reihenmittelhaus

  • Liebe Leser,

    meine Familie und ich sind am Wochenende in ein RMH gezogen und für uns ist alles neu.

    Ich habe 3 Fragen, wo ich mir nicht sicher bin, wie die Rechtslage ist:

    • Der Vormieter hat das Haus in einem katastrophalen Zustand hinter lassen. Wir haben uns mit dem Vermieter geeinigt, dass wir für eine gewisse Summe das Haus renovieren. Gehört bei dieser Renovierungsangelegenheit auch das schleifen von Türen dazu oder muss der Vermieter diese Instandsetzen lassen.

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    [*]Die Wohnbelege sind mittlerweile seit 20 Jahren verbaut, haben wir ein Recht, den Mieter die Sachen verlegen zu lassen oder müssen wir das auf eigene Kosten erledigen?
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    [LIST=3]
    [*]Das Haus wird von einer Gastherme beheizt und muss jedes Jahr gewartet werden, auch schaut alle 2 Jahre der Schornsteinfeger vorbei. Wie verhält es sich da mit den Kosten, trägt der Vermieter diese oder gehört das in die Nebenkostenpflicht?
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    Für eine Frage wäre ich euch / Ihnen sehr dankbar.

    Viele Grüße

    Daniel

  • Zitat

    Der Vormieter hat das Haus in einem katastrophalen Zustand hinter lassen.

    Spätestens vor Unterschrift unter den Mietvertrag klärt man, welche Arbeiten von euch geleistet werden.

    Zitat

    oder müssen wir das auf eigene Kosten erledigen?

    Siehe oben

    Zitat

    trägt der Vermieter diese oder gehört das in die Nebenkostenpflicht?

    Das sind Kosten, die der Mieter zu tragen hat. Aber natürlich nicht die anfallenden Reparaturen.


  • Ich habe 3 Fragen, wo ich mir nicht sicher bin, wie die Rechtslage ist:

    Gratuliere! Die Katze im Sack war Ihnen wohl lieber!

    Zitat

    Der Vormieter hat das Haus in einem katastrophalen Zustand hinter lassen. Wir haben uns mit dem Vermieter geeinigt, dass wir für eine gewisse Summe das Haus renovieren. Gehört bei dieser Renovierungsangelegenheit auch das schleifen von Türen dazu oder muss der Vermieter diese Instandsetzen lassen.

    Wer soll hier wissen, was Sie alles Seltsames vereinbart haben.

    Zitat

    Die Wohnbelege sind mittlerweile seit 20 Jahren verbaut, haben wir ein Recht, den Mieter die Sachen verlegen zu lassen oder müssen wir das auf eigene Kosten erledigen?

    Auf ihre eigen Kosten natürlich. Denken Sie aber bei einer Erneuerung auch an einen möglichen Rückbau.

    Zitat

    Das Haus wird von einer Gastherme beheizt und muss jedes Jahr gewartet werden, auch schaut alle 2 Jahre der Schornsteinfeger vorbei. Wie verhält es sich da mit den Kosten, trägt der Vermieter diese oder gehört das in die Nebenkostenpflicht?

    Wie bereits beantwortet.

    Sind Sie auch sicher, das nach der Instandsetzung auf Ihre Kosten der Vermieter nicht Eigenbedarf geltend macht??????????

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (4. Juni 2014 um 17:42)

  • Daniel301083

    Ich würde Fotos vom jetzigen Zustand der Wohnung machen. Ich würde Zeugen hinzuziehen, die das Datum der Fotos und den Zustand der Wohnung schriftlich bezeugen.

    Nicht dass der Vermieter in einem Jahr auf der Matte steht und irgendwelche Schönheitsreparaturen an Einrichtungen verlangt, die heute schon schrottreif in der Gegend herumstehen.

    Nun zu Deinen Fragen ob der Vermieter jetzt etwas tun oder bezahlen muss. Die Antwortet lautet: Nur das, was Ihr im Mietvertrag oder im Übergabeprotokoll vereinbart habt. Ansonsten kann er zu allem sagen, dass Ihr den Zustand beim Einzug kanntet und akzeptiert habt.

    Das heißt umgekehrt aber eigentlich auch, dass Ihr nicht die ganze Wohnung aufhübschen müsst, wenn es nicht irgendwo vereinbart steht. Dass Ihr allerdings scheinbar mit dem Vermieter abgemacht habt, eine "gewisse Summe" für die Renovierung zu investieren, irritiert mich jetzt etwas.

  • Zitat

    Der Vormieter hat das Haus in einem katastrophalen Zustand hinter lassen. Wir haben uns mit dem Vermieter geeinigt, dass wir für eine gewisse Summe das Haus renovieren. Gehört bei dieser Renovierungsangelegenheit auch das schleifen von Türen dazu oder muss der Vermieter diese Instandsetzen lassen.

    Schleifen ist aus meiner Sicht Instandsetzung (Reparatur). Die muß eigentlich der Vermieter vornehmen bzw. vornehmen lassen. Auf seine Kosten.

    Nun wissen wir hier aber nicht was genau Ihr mit dem Vermieter vereinbart habt.

    Zitat

    Die Wohnbelege sind mittlerweile seit 20 Jahren verbaut, haben wir ein Recht, den Mieter die Sachen verlegen zu lassen oder müssen wir das auf eigene Kosten erledigen?

    Stehen die Belege im Vertrag und sind übermäßig abgenutzt, ist auch das Sache des Vermieters.

    Gefallen Sie Euch nur nicht, ist das Eure Sache.

    Aber Auch hier wissen wir hier aber nicht was genau Ihr mit dem Vermieter vereinbart habt.

    Zitat

    Das Haus wird von einer Gastherme beheizt und muss jedes Jahr gewartet werden, auch schaut alle 2 Jahre der Schornsteinfeger vorbei. Wie verhält es sich da mit den Kosten, trägt der Vermieter diese oder gehört das in die Nebenkostenpflicht?

    Liest man heutzutage Verträge nicht mehr bevor man sie unterschreibt?

    Zunächst mal muß der VM diese Maßnahmen beauftragen und die Kosten dafür tragen.

    Kann die Kosten aber, wenn vertraglich vereinbart, auf den Mieter "abwälzen".

    Und zum 3 x: wissen wir hier aber nicht was genau Ihr mit dem Vermieter vereinbart habt.

  • Hallo Daniel,

    merke unbedingt: Keine Absprachen, Abmachungen, Verabredungen, sondern ausschliesslich schriftliche Vereinbarungen mit Datum, von beiden Seiten unterschrieben und für jede Partei ein Exemplar.
    Bspw.: Wie ist der Zustand, Wer macht Was innerhalb Welcher Zeit auf Wessen Kosten?

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