Kaution in Wohngemeinschaft

  • Hallo,

    mein Problem stellt sich so dar: Ich hab letztes Jahr August eine Wohngemeinschaft mit einer Freundin gegründet. Wir waren beide HAuptmieter und hatten Kostenteilung in allem ausgemacht. Im November hat sie fristgerecht gekündigt und ist Ende Februar ausgezogen. Zwischenzeitlich hatte sie einen Untermieter (wg. Studium), der allerdings nicht die ganze Miete gezahlt hat, ich hatte sie drauf hingewiesen, sie sagte, sie macht das schon. und sich auch nicht an den Nebenkosten beteiligt. Sie selbst hat auch nicht die ausgemachte Miete gezahlt (heißt den fehlenden Betrag von monatlich 30 Euro) und auch keine Nebenkosten. Sie selbst hat die Wohnung weiterhin mitgenutzt (z. B. am Wochenende, und ihre Möbel etc. waren ja auch da) und sie ist ja, wie gesagt, Hauptmieterin gewesen.
    Nun will sie ihren Anteil der Kaution zurück. Ich hatte ihr schon einen Betrag angeboten, knapp die Hälfte ihres Anteils, womit sie sehr gut wegkommt. Sie ist damit nicht einverstanden mit der Begründung, sie wäre ja kaum dagewesen, hätte den Untermieter besorgt, der wär ja auch so selten dagewesen.
    Seitdem hatte sie sich nicht mehr gemeldet, jetzt hab ich einen Brief von ihr mit Androhung eines Anwaltes, wenn ich die Kaution nicht zahle.
    Bin nach wie vor jedoch noch bereit,ihr den angebotenen Betrag zu zahlen.
    Wie sollte ich mich verhalten?

  • Hallo Aluna,

    "Ich hab letztes Jahr August eine Wohngemeinschaft mit einer Freundin gegründet. Wir waren beide HAuptmieter"
    Will heissen: Ihr beide waret (und seid wahrscheinlich noch immer!) Mieter.

    "hatten Kostenteilung in allem ausgemacht."
    Ist als Privatvereinbarung gem. §1361 BGB ja i.O.

    "Im November hat sie fristgerecht gekündigt und ist Ende Februar ausgezogen."
    Geht/ging nicht...: Sie hat bestenfalls den Vermieter bitten können, sie "aus dem MV zu entlassen". Ist das geschehen? Wichtig!!!

    "Zwischenzeitlich hatte sie einen Untermieter (wg. Studium), der allerdings nicht die ganze Miete gezahlt hat, ich hatte sie drauf hingewiesen, sie sagte, sie macht das schon. und sich auch nicht an den Nebenkosten beteiligt. Sie selbst hat auch nicht die ausgemachte Miete gezahlt (heißt den fehlenden Betrag von monatlich 30 Euro) und auch keine Nebenkosten. Sie selbst hat die Wohnung weiterhin mitgenutzt (z. B. am Wochenende, und ihre Möbel etc. waren ja auch da) und sie ist ja, wie gesagt, Hauptmieterin gewesen."
    Haupt-, Neben-, Untermieter, vergiss' es. Untervermietungen sind i.d.R. nur mit schriftlicher Zustimmung des VM zulässig. MV lesen!

    "Nun will sie ihren Anteil der Kaution zurück."
    Ich schätze, dass sie immernoch Mieterin ist. Die Kaution ist an die Mietsache gebunden und steht dem VM solange als Sicherheit in voller Höhe zur Vfg.

    "Ich hatte ihr schon einen Betrag angeboten, knapp die Hälfte ihres Anteils, womit sie sehr gut wegkommt. Sie ist damit nicht einverstanden mit der Begründung, sie wäre ja kaum dagewesen, hätte den Untermieter besorgt, der wär ja auch so selten dagewesen.
    Seitdem hatte sie sich nicht mehr gemeldet, jetzt hab ich einen Brief von ihr mit Androhung eines Anwaltes, wenn ich die Kaution nicht zahle.
    Bin nach wie vor jedoch noch bereit,ihr den angebotenen Betrag zu zahlen.
    Wie sollte ich mich verhalten?"
    Erst mal über den VM feststellen, ob sie von ihm aus dem MV entlassen wurde. Melde Dich dann bitte hier nochmals (die obige www-Adresse merken).

  • Vielen Dank fürs Antworten :)

    Wir standen beide im Mietvertrag, habens an den Vermieter weitergegben und der Mietvertrag ist seit März entsprechend geändert, ich bin alleinige Mieterin.
    Der Vermieter selbst hat kein Problem mit Wohngemeinschaften, hab jetzt wieder eine Mitbewohnerin, ist beim Vermieter bekannt und hat Kopie vom Ausweis verlangt. War beim Zwischenmieter allerdings nicht so.
    Ich hoff, ich drück mich verständlich aus, belastet mich a weng die Situation.

  • Wir standen beide im Mietvertrag, habens an den Vermieter weitergegben und der Mietvertrag ist seit März entsprechend geändert, ich bin alleinige Mieterin.


    Hallo, die frühere Mitmieterin kann höchstens versuchen, vom VM die halbe Kaution zu bekommen, nicht jedoch von Dir.

  • Der Vermieter hat das an uns abgetreten und überläßt es uns wie wir´s klären. Heißt, wir müssens unter uns auskarteln und das ist der Streitpunkt. Darf ich mit der Kaution die ausstehende Kosten, Nebenkosten ausgleichen?

  • Der Vermieter hat das an uns abgetreten und überläßt es uns wie wir´s klären. Heißt, wir müssens unter uns auskarteln und das ist der Streitpunkt. Darf ich mit der Kaution die ausstehende Kosten, Nebenkosten ausgleichen?


    Verstehe den VM schon: Er will damit nichts zu tun haben...
    Wenn Der VM Dir die halbe Kaution zurück- bzw. ausgezahlt hat, kannst Du sie ja mit der früheren Mitmieterin abrechnen, also Deine Forderungen bzw. noch zu erwartende Forderungen des VM eben gegenrechnen.

  • Ich beurteile die Situation doch anders als Bernie. Der Vermieter hat zu Beginn des Mietverhältnisses die komplette Mietkaution erhalten. Zu diesem Zeitpunkt waren die urspünglichen Mieter des Mietverhältnis gleichschuldnerisch zur Zahlung der Kaution verpflichtet. Durch wen und auch zu welchem Anteil diese Kaution von den Mietern finanziert wird ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen den Mietern und für den Vermieter völlig uninteressant. Sucht sich nun einer der im Mietvertrag eingetragenen Mieter einen Untermieter, weil dieser aus der Wohnung auszieht oder ausziehen möchte, so hätte eine Regelung in der Kautionsfrage wenn überhaupt zwischen dem ausziehenden Mieter und dem Untermieter erfolgen können. Eine Untervermietung, die selbstverständlich der Genehmigung des Vermieters bedarf, ändert ja an der vertraglichen Situation zwischen Vermieter und Mietern absolut nichts.

    Wird der Vertrag nun aber in derart geändert, dass eine Mietpartei aus dem Mietverhältnis entlassen wird und der verbleibende Mieter als alleiniger Hauptmieter in das Mietverhältnis einsteigt, so hat das für den Vermieter keinerlei Einfluss auf die hinterlegte Mietkaution. Der Vermieter ist in diesem Fall nicht verpflichtet, dem ausziehenden Mieter die Mietkaution anteilig zurück zu zahlen. Dies ist und bleibt eine privatrechtliche Geschichte zwischen den Mietern.

    Wenn der ausziehende Mieter die Mietkaution zur Hälfte aufgebracht hat, so ist dieser sicherlich berechtigt den an der Mietkaution erbrachten Anteil von der im Mietverhältnis verbleibenden Partei zurück zu fordern, da das Mietverhältnis mit dem ausziehenden Mieter ordnungsgemäß beendet wurde.

    2 Mal editiert, zuletzt von Gruwo (18. August 2010 um 15:15)

  • Ich beurteile die Situation doch anders als Bernie. Der Vermieter hat zu Beginn des Mietverhältnisses die komplette Mietkaution erhalten. Zu diesem Zeitpunkt waren die urspünglichen Mieter des Mietverhältnis gleichschuldnerisch zur Zahlung der Kaution verpflichtet. Durch wen und auch zu welchem Anteil diese Kaution von den Mietern finanziert wird ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen den Mietern und für den Vermieter völlig uninteressant.


    Hallo Gruwo,
    ich denke, dass Du recht hast mit Deiner anderen Beurteilung als ich sie machte:
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    Zitat:
    Zitat von aluna
    Wir standen beide im Mietvertrag, habens an den Vermieter weitergegben und der Mietvertrag ist seit März entsprechend geändert, ich bin alleinige Mieterin.

    Hallo, die frühere Mitmieterin kann höchstens versuchen, vom VM die halbe Kaution zu bekommen, nicht jedoch von Dir.
    Zitat Ende.

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    Der VM hat in der Tat damit nichts zu tun, denn die Kaution gehört in volle Höhe zur Mietsache.
    Ging mir nämlich vor x Jahren genauso: Als meine Frau auszog, habe ich ihr kurzerhand die halbe Kaution bar ausgezahlt (ohne Zinsen...:rolleyes:)
    Nix für ungut, irren ist menschlich und einen speziellen Gruss!

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