Hallo Forum, mein Vater ist am 12.10.2009 verstorben. Er wohnte bei einem privaten Vermieter alleine und unverheiratet. Dieser Vermieter hat jetzt zusätzlich zur Kündigung den Totenschein und einen Erbschein von mir verlangt. Des weiteren beharrt er auf die Einhaltung der Kündigungsfrist und somit die dann noch drei austehenden Mieten. Zusätzlich muss ich noch sagen, dass ich Alleinerbin bin. Darf der das und muss ich wirklich noch drei Monate die Kündigungsfrist einhalten und zahlen?
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