Kündigungsfrist einhalten nach Todesfall?

  • Hallo Forum, mein Vater ist am 12.10.2009 verstorben. Er wohnte bei einem privaten Vermieter alleine und unverheiratet. Dieser Vermieter hat jetzt zusätzlich zur Kündigung den Totenschein und einen Erbschein von mir verlangt. Des weiteren beharrt er auf die Einhaltung der Kündigungsfrist und somit die dann noch drei austehenden Mieten. Zusätzlich muss ich noch sagen, dass ich Alleinerbin bin. Darf der das und muss ich wirklich noch drei Monate die Kündigungsfrist einhalten und zahlen?

  • Die Kündigungsfrist beträgt auch im Todesfall 3 Monate, in deinem Fall zum 1.11.2009. Der Mietvertrag geht im Todesfall auf den Erben über, also auf dich. Also musst du die Wohnung kündigen und die Frist von drei Monaten einhalten. Du musst jetzt nur dem Vermieter mit dem Totenschein und der Erbvollmacht beweisen, wer der Erbe ist, da nicht Jeder die Wohnung deines Vaters kündigen kann.

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