Guten tag, wir haben ein Problem mit unserer Vermieterin. Die gute Frau belästigt uns permanent mit anrufen und klingelt sogar wegen Kleinigkeiten. Wir haben ihr schon öfter gesagt Sie solle es bitte unterlassen aber leider vergebens ..... damals sind wir hier mit ihrer Erlaubnis mit unserer katze eingezogen. Wir hatten uns letzes jahr im Oktober eine zweite Katze geholt und sie hatte eine Bedingung von 2 Katzenklos gestellt, die wir natürlich haben. Jetzt meint sie plötzlich uns wieder zu belästigen und meint uns Unterstellungen zu machen wir würden unsere tiere einsperren wenn wir weg sind nur weil sie von draußen immer nur eine Katze vor dem Fenster sieht. Jetzt hat sie uns eine Frist gesetzt und ruft zb abends um 19 uhr an das sie morgens um 10 uhr in unsere Wohnung möchte um zu schauen ob die katzen zusammen "spielen". (Wir sind beide berufstätig und haben daher keine zeit) Ist die Terminankündigung nicht zu kurzfristig? Und sie möchte Einen Vertrag machen das wir für die zweite Katze 10 euro mehr an miete zahlen. Darf sie das verlangen?
Wir brauchen einen Rat da wir uns zuhause nicht mehr wohlfühlen durch ihre Belästigungen.
Miete für Haustiere?
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vanilla24 -
27. Mai 2014 um 20:27 -
Erledigt
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Drehen Sie der Dame einfach wortlos Ihr Hinterteil zu. Rechtlich gibt es dazu nichts weiter zu sagen.
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vanilla24:
"Ist die Terminankündigung nicht zu kurzfristig?"
- Ja, viel zu kurz."Und sie möchte Einen Vertrag machen das wir für die zweite Katze 10 euro mehr an miete zahlen. Darf sie das verlangen?"
- Nein."Wir brauchen einen Rat da wir uns zuhause nicht mehr wohlfühlen durch ihre Belästigungen."
- Notfalls ausziehen, wenn ein energischer Hinweis nicht fruchtet.. -
Sag der Dame deutlich, dass nicht sie für Eure Tierhaltung zuständig ist, sondern Ihr selbst.
Es gibt zudem sicherlich genügend Gründe, warum es Katzen bei Abwesenheit des Halters drinnen besser gehen könnte als draußen. Aber das hat die Dame nicht zu kontrollieren und daher m.E. auch kein Recht, deswegen Zutritt zur Wohnung zu verlangen.
Falls sie Angst um die Mietsache hat, also dass die Katzen vielleicht etwas aus Langeweile kaputtmachen, wenn Ihr nicht da seid, so soll sie das sagen. Zu Routinebesichtigungen (wie war das noch ... einmal im Jahr ist okay?) darf sie nach rechtzeitiger Ankündigung und Terminabsprache ja rein. Sollte sie dabei dann auch eine Verwahrlosung der Tiere feststellen (oder dass sie nicht schön miteinander spielen
) kann sie ja immer noch die Infantrie und den Tierschutz anfordern.Dass sie keinen Vertrag (worüber auch immer) verlangen kann, dürfte klar sein, denn ein Vertrag setzt eine beiderseitige Freiwilligkeit voraus.
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Die Frage habe ich schon mal irgendwo gelesen

Miete/Mieterhöhung wegen Haustieren ist unzulässig.
Besichtigung nur um zu sehen was die Katzen in der Wohnung machen ebenso. Egal ob mit kurz- oder langfristigem Termin.
Wohnt Ihr zufällig mit VMn in einem 2FH?
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Kann es sein, dass die Dame einfach nur sehr alt ist? Vielleicht solltet Ihr fragen, ob Sie in euer Abwesenheit nicht nach den Katzen schauen will. Ich vermute mal, dass Sie sich einfach nur Sorgen um die Katzen macht und sich an den Tieren erfreut.
Die erhöte Miete würde ich auch zurückweise. Allerdings mit etwas Fingerspitzengefühl.
Rechtlich seit Ihr da auf der sicheren Seite.
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Ich vermute aufgrund der Aussage auch ganz stark, dass die Dame etwas älter ist. Ich würde mit der Dame vielleicht mal einen längerfristigen Termin zur Wohnungsbesichtigung ausmachen.
Dann kann sie sich überzeugen, dass es den Katzen gut geht.Eine Mieterhöhung wegen Katzenhaltung ist Unsinn. Eine Mieterhöhung wäre in solchen Fällen nur bei einer Untervermietung möglich (Untermietzuschlag), allerdings wird die Katze weder einen Untermietvertrag unterschreiben, noch eine Miete zahlen. Falls doch: Herzlichen Glückwunsch!
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