Neuer Vermieter

  • Hallo,

    unser Vermieter verkauft demnächst das Haus, in dem wir wohnen und will uns nun die Miete erhöhen (nach 2,5 jahren um 9 %). Angeblich hat sich der neue Hausbesitzer es so gewünscht, weil unsere Miete zu niedrig sei er selbst die Miete nicht direkt, nachdem er das Haus gekauft hat, erhöhen dürfe.
    Stimmt das wirklich, dass er das nicht darf oder kann es passieren, dass es schnell zu einer erneuten Mieterhöhung kommen kann? Kann er auch ohne Begründung die Nebenkosten erhöhen oder müsste er uns eine Auflistung der Kosten vorlegen? Wir haben bis jetzt einen Pauschalbetrag gezahlt und wissen nicht wirklich wofür genau und ob die Höhe des Betrags überhaupt angemessen war/ist.
    Kann mir hier jemand helfen?
    LG


  • unser Vermieter verkauft demnächst das Haus, in dem wir wohnen und will uns nun die Miete erhöhen (nach 2,5 jahren um 9 %). Angeblich hat sich der neue Hausbesitzer es so gewünscht, weil unsere Miete zu niedrig sei er selbst die Miete nicht direkt, nachdem er das Haus gekauft hat, erhöhen dürfe.
    Stimmt das wirklich, dass er das nicht darf oder kann es passieren, dass es schnell zu einer erneuten Mieterhöhung kommen kann?

    Das erfahren Sie im § 558 des BGB - Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

    Zitat

    Kann er auch ohne Begründung die Nebenkosten erhöhen oder müsste er uns eine Auflistung der Kosten vorlegen? Wir haben bis jetzt einen Pauschalbetrag gezahlt und wissen nicht wirklich wofür genau und ob die Höhe des Betrags überhaupt angemessen war/ist.

    Leider weiß auch hier niemand, wofür Sie den Pauschalbeitrag in welcher Höhe zahlen, ebenso auch nicht die Vereinbarung in Ihrem Mietvertrag. Wenn Sie selbst nichts Konkretes hier einstellen, können Sie auch nichts Kontretes erwarten.

    Zum Kaffeesatzlesen habe ich keine Lust.

  • Zitat

    Stimmt das wirklich, dass er das nicht darf oder kann es passieren, dass es schnell zu einer erneuten Mieterhöhung kommen kann?

    Da der jetzige Vermieter die Miete nur um 9 % erhöhen will, kann der neue das in 12 Monaten wieder. Wenn denn das Haus bis dahin verkauft ist.

    Vorausgesetzt das Mieterhöhungsverlangen des jeweiligen Vermieters ist wirksam.

    Zitat

    Kann er auch ohne Begründung die Nebenkosten erhöhen oder müsste er uns eine Auflistung der Kosten vorlegen? Wir haben bis jetzt einen Pauschalbetrag gezahlt

    Wenn vertraglich vereinbart ist das die Nebenkosten-Pauschale angepaßt werden kann, kann er das.

    Begründen muß er das anhand der Kosten des letzten Jahres.


    Zitat

    und wissen nicht wirklich wofür genau und ob die Höhe des Betrags überhaupt angemessen war/ist.

    Das kann man ohne die vertragliche Vereinbarung zu kennen nicht sagen.

    Wofür die NK-Pauschale alles sein kann ist hier nachzulesen

    http://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html

  • Bei Hauskauf tritt der neue Vermieter m.W. mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Vertrag ein. Es muss niemand einen neuen Vertrag unterschreiben oder sonstige Vereinbarungen treffen. Im Prinzip gilt also: Alles, was der alte Vermieter hätte tun können, kann der neue auch tun. Alles, was dem alten Vermieter nicht erlaubt war, ist dem neuen auch nicht erlaubt.

  • Bei Hauskauf tritt der neue Vermieter m.W. mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Vertrag ein. Es muss niemand einen neuen Vertrag unterschreiben oder sonstige Vereinbarungen treffen. Im Prinzip gilt also: Alles, was der alte Vermieter hätte tun können, kann der neue auch tun. Alles, was dem alten Vermieter nicht erlaubt war, ist dem neuen auch nicht erlaubt.

    genau so ist es.
    Ich vermute, der Verkäufer will die ieten jetzt erhöhren, um den Kaufpreis (der i. d. R. ein X-Faches der Jahresrohmiete darstellt) zu steigern...
    Ein Hauserwerber kann, wenn die Fristen eingehalten wurden, sofort nach Erwerb die Mieten erhöhen. Es gilt aber die gesetzlichen Fristen zu beachten.

  • Ich vermute, der Verkäufer will die ieten jetzt erhöhren, um den Kaufpreis (der i. d. R. ein X-Faches der Jahresrohmiete darstellt) zu steigern...


    Meines Wissens ist eine (ungefähre) Berechnungsgrundlage: Monatsnettomieten x 132 (also 11 Jahresnettomieten).

  • Meines Wissens ist eine (ungefähre) Berechnungsgrundlage: Monatsnettomieten x 132 (also 11 Jahresnettomieten).

    Na, den Faktor kann man leider nicht pauschalisieren.

    Der ist absolut abhängig von der Lage des Objektes. Je schlechter die lage (z. B. irgendwo in der Ödnis Brandenburgs, Sachsens oder Meck-Pomms), desto geringer der Faktor.

    In Berlin hast Du sogar teilweise einen Faktor von 20, 25 oder mehr. Das ist sogar Straßenabhängig.
    Reine Marktwirtschaft: Angebot und Nachfrage.

    Das ist Wahnsinn, was hier teilweise in Berlin verlangt wird.

  • anitari, Ajax, Andreas, Berny : vielen Dank für Ihre Antworten

    Kolinum: Wenn Sie nichts zu sagen haben, dann brauchen Sie auch nichts zu schreiben. Es sei denn, Sie haben Langeweile
    "Kann er auch ohne Begründung die Nebenkosten erhöhen oder müsste er uns eine Auflistung der Kosten vorlegen?"
    Das war meine Frage und die ist ziemlich konkret, finde ich.

  • Zitat

    "Kann er auch ohne Begründung die Nebenkosten erhöhen oder müsste er uns eine Auflistung der Kosten vorlegen?"

    Er müßte die genauen Kosten des letzten Jahres auflisten und somit eine Erhöhung der NK-Pauschale begründen.

    Aber wie gesagt, diese Möglichkeit muß ausdrücklich im Vertrag vereinbart sein.

    Darum wäre der entsprechende Passus des Vertrages wichtig.

  • Kolinum: Wenn Sie nichts zu sagen haben, dann brauchen Sie auch nichts zu schreiben. Es sei denn, Sie haben Langeweile.
    "Kann er auch ohne Begründung die Nebenkosten erhöhen oder müsste er uns eine Auflistung der Kosten vorlegen?"
    Das war meine Frage und die ist ziemlich konkret, finde ich.


    Wenn Du mehr Details aus Deinem MV genannt hättest, hätte @Koli Dir auch eine zeilführendere Antwort geben können.

  • Berny und Koli: Ich bin hier nicht, um mir Kommentare von Klugscheißern und Korintherkackern "anzuhören". Hätte ich Ahnung von Mietrecht, bzw. stünde alles in meinem Mietvertrag, wäre ich wohl nicht hier. Oder sehen Sie das anders? Wenn ich meine Frage(n) Ihrer Meinung nach nicht präzise genug formuliert habe, hätte eine einfache Nachfrage genügt. Wenn einer schreibt, er habe keine Lust zum Kaffeesatzlesen, kommt das nicht wirklich sympatisch rüber und zeigt, dass Sie alles andere als hilfsbereit sind. Auf arrogante Typen, die nach Provokationen im Forum suchen, habe ich echt keine Lust.

  • Wenn einer schreibt, er habe keine Lust zum Kaffeesatzlesen, kommt das nicht wirklich sympatisch rüber und zeigt, dass Sie alles andere als hilfsbereit sind. Auf arrogante Typen, die nach Provokationen im Forum suchen, habe ich echt keine Lust.

    Dafür, dass Du Dir 80 - 100 Euro sparen willst und Dir keine professionelle Rechtsberatung beim Anwalt holst, stattdessen von uns eine kostenlose Rechtsberatung erwartest, "kommt das nicht wirklich sympathisch rüber". "Auf Arrogante Typen [...] habe ich echt keine Lust".

  • TEST .... Das Forum spinnt und ich kann mind. einen (anderen) Thread nicht mehr beschreiben. Mal schauen, ob dies Posting hier erscheint ... TEST

    Sorry, Leute ... :)

  • TEST .... Das Forum spinnt und ich kann mind. einen (anderen) Thread nicht mehr beschreiben. Mal schauen, ob dies Posting hier erscheint ... TEST

    Sorry, Leute ... :)


    Ist auf alle Fälle lesbar... auch Deine PM ;)

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