Nebenkosten vom Jobcenter

  • Hallo,
    ich beziehe meine Miete und die Nebenkosten vom Jobcenter. Die letzte Gasrechnung will das Jobcenter nur teilweise bezahlen. Meine Mieterin hat dagegen Widerspruch eingereicht. Muss ich jetzt auf mein Geld warten oder kann ich das Geld vom Jobcenter einklagen, so dass das Jobcenter es sich von der Mieterin zurückholen muss?

  • Die Vermieterin hat in jeden Fall ihr Geld zu bekommen. Schließlich ist sie dafür in Vorkasse getreten.
    Sie sind ihr Vertragspartner und kann nur von Ihnen kann sie die Außenstände bei Ihnen eintreiben.

    Über die Gründe des Dissenz zwischen Ihnen und dem Jobcenter kann ich nur spekulieren.

  • Hallo Müffchen,

    "Die letzte Gasrechnung will das Jobcenter nur teilweise bezahlen."
    - Wahrscheinlich war Dein Verbrauch (deutlich) zu hoch.

    "Meine Mieterin hat dagegen Widerspruch eingereicht."
    - Ähem...: 1. Meinst wohl Deine VERmieterin?
    2. Deine Vermieterin ist nicht Vertragspartnerin des JC und kann somit auf Bescheide nicht reagieren.

    "Muss ich jetzt auf mein Geld warten oder kann ich das Geld vom Jobcenter einklagen,"
    - Natürlich kannst Du Rechtsmittel ein legen. Diese werden Dir sicherlich auch -zumindest auf Nachfrage- vom JC erläutert werden. Ich schätze jedoch, dass Du erfolglos bleiben wirst.

    "... so dass das Jobcenter es sich von der Mieterin zurückholen muss?"
    - Wieder mal etwas verwuchselt...?

  • Zitat

    Die letzte Gasrechnung will das Jobcenter nur teilweise bezahlen.


    Dann wird sich das Jobcenter mit Sicherheit auf Verordnungen o.ä. berufen. Und das hat mit Mietrecht nix, rein garnix zu tun.

  • Hallo,
    ich beziehe meine Miete und die Nebenkosten vom Jobcenter. Die letzte Gasrechnung will das Jobcenter nur teilweise bezahlen. Meine Mieterin hat dagegen Widerspruch eingereicht. Muss ich jetzt auf mein Geld warten oder kann ich das Geld vom Jobcenter einklagen, so dass das Jobcenter es sich von der Mieterin zurückholen muss?

    Bist Du Mieterin oder Vermieterin?
    Generell gilt: Es existiert kein Vertragsverhältnis zwischen Jobcenter und Vermieter. Dem Vermieter ist nur wichtig, dass die Forderung beglichen wird. Ob das nun durch Mieter, Jobcenter oder irgend einer anderen Person erfolgt, ist unerheblich.

    Eine Klage gegen das Jobcenter durch den Vermieter ist illusorisch. Da komme ich wieder auf das fehlende Vertragsverhältnis mit dem Jobcenter zurück.

    Wenn Du Vermieter bist, kannst Du höchstens gegen die Mieterin rechtlich vorgehen. Wie sie an ihr Geld kommt, kann dem Vermieter egal sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!