Mietminderung wegen Verzögerung von Reparatur bzw. Mängelbeseitigung

  • Hallo liebe mitleidenden ;)

    Wir sind eine WG aus Berlin und Leben mit einer nicht angemessen funktionierenden Heizung in einem unserer Zimmer.

    Kurze Vorgeschichte:
    - Einzug Oktober 2010

    - Winter 2010: elektrische Heizung notwendig um Raumtemperatur auf 20°C zu bekommen -> Minderung

    - Ende März 2011: jemand kommt endlich und schaut sich das an. Ohne Befund da es zu warm draußen ist um etwas handfestes
    nachzuweisen -> volle Miete

    - Winter 2011/2012 Heizung immernoch nicht angemessen wärmend -> mietminderung

    - Feb 2012: Handwerker kommt und stellt fest, dass es zu kalt ist. -> er meldet ab Verwaltung aber nix passiert -> mietminderung im Sommer (2 Monate weil Verwaltung widerspricht, keine Nachforderung der einbehaltenen Miete)

    - Winter 2012/2013: das Ventil wird ausgetauscht. 2 Tage gut, dann wieder altes Schema -> mietminderung

    - Februar 2013: wieder Handwerker, selbe Feststellung mit Vorschlag neuer Heizkörper.

    - Winter 2013/2014: langzeitüberprüfung der heizleistung mit Ergebnis dass es zu kalt ist (täglich grüßt das Murmeltier :/ )

    Die Heizperiode ist vorbei und es hat sich NICHTS weiter getan. Nicht mal eine Info von der Verwaltung.
    Wie schon zuvor will ich jetzt wegen Verzögerung der Reparatur die Miete auch nach der Heizperiode mindern, weil die immer erst dann zucken, wenn Geld einbehalten wird, will mich aber vorher absichern dass das auch legitim ist.

    Hinzu kommt, dass die Heizkosten wegen der zusätzlich eingesetzten Elektroheizung und der meines Erachtens mittelalterlichen Ablesemethode mit verdunstungsstäbchen und strichen für den Raum mit kaputter Heizung 7 statt durchschnittlicher 3 Striche angibt.
    Daraufhin habe ich die BKA-Zahlung mit Ankündigung entsprechend angepasst als hätten die 3 Striche abgelesen. Bisher kam keine Nachforderung obwohl der Sachbearbeiter am Telefon sich dazu anders geäußert hat.

    Was meint ihr dazu?
    Vielleicht bekomm ich sogar eine fachliche Meinung dazu?
    Vielen Dank schonmal :)

    Einmal editiert, zuletzt von WG-Berlinmitte (27. April 2014 um 12:20)

  • Hallo WG-Berlinmitte,

    ich würde jedenfalls die Mängel tabellarisch auflisten und den VM per Einwurfeinschreiben auffordern, sie zeitnah und dauerhaft zu beseitigen, um Schäden an der Mietsache und weitere Mietminderungen zu vermeiden. Auf § 535 BGB hinweisen.

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