Mieterhöhung Vergleichswohnung/Gegenbeispiel

  • Hallo,

    habe folgendes Problem zwecks Mieterhöhung.
    Wir sind vor 2,5 Jahren in eine Reihenhaussiedlung zur Miete eingezogen und nun kommt eine Mieterhöhung von 15% mit 3 Vergleichswohnungen aus verschiedenen Straßen. Da die Reihenhäuser wirklich identisch sind, kann man diese Wohnungen sicher zum Vergleich heranziehen.

    So nun habe ich ich mich umgehört bei den Nachbarn. Diese wohnen größtenteils schon 10 Jahre plus in ihren Wohnungen und hatten vor ca einem halben Jahr auch eine Mieterhöhung. Diese haben sie auch zugestimmt. Deren Miete beträgt nun etwa 5% mehr Miete als wir aktuell zahlen.
    Nun habe ich der Wohnungsgesellschaft geantwortet, dass ich der Mieterhöhung von 15% widerspreche und angeboten die Miete auf die 5% annehmen würde. Diese beharrt allerdings auf die ortsübliche Vergleichsmiete und will die 15% mehr haben und schreibt dass sie diese auch gerichtlich einfordern kann.

    Wie soll ich mich verhalten? Ich habe nun noch eine Frist von 3 Tagen bekommen - 30.4. - gestern ging der Brief ein.
    Für mich klingt das so als ob die Wohnungsgesellschaft ihre Mieten selbst hochschaukeln will.
    Kann ich mich durch meine aufgeführten 3 Gegenbeispiele "sicher" fühlen?

    Viele Dank
    Gruß
    crxdelsol

  • Zitat

    Diese beharrt allerdings auf die ortsübliche Vergleichsmiete und will die 15% mehr haben und schreibt dass sie diese auch gerichtlich einfordern kann.


    Und diese Kosten darfst du dann auch noch übernehmen.

    Zitat

    Kann ich mich durch meine aufgeführten 3 Gegenbeispiele "sicher" fühlen?


    Nein! Die Vergleichswohnungen benennt der Vermieter und wenn diese Mietpreise, die benannt sind auch gefordert werden, dann ist die Mieterhöhung nach Vergleichsmieten voll erfüllt.

    Mietrecht: Vergleichsmiete, Mieterhöhung

  • Zitat

    Diese beharrt allerdings auf die ortsübliche Vergleichsmiete und will die 15% mehr haben und schreibt dass sie diese auch gerichtlich einfordern kann.

    So ist es.

    Wie hoch die Miete der anderen ist bzw. um wie viel sie erhöht wurde geht Dich schlicht nichts an.

    Eine Möglichkeit der Mieterhöhung zu entgehen, von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/561.html

  • Das ist ja echt schade. Ich dachte dass die wohnungsgesellschaft so Stück für Stück die Miete hochschaukeln kann.
    Wieso geht mir die Miete von den andern nichts an? Mir wurden diese doch auch genannt um zu verdeutlichen wie viel die relativ neu eingezogen Mieter zahlen.

  • Das ist ja echt schade. Ich dachte dass die wohnungsgesellschaft so Stück für Stück die Miete hochschaukeln kann.


    Das kann sie rein theoretisch innerhalb der gesetzlichen Grenzen (klick hier) auch. Die "Schaukel" der Wohnungsgesellschaft ist dabei aber durchaus limitiert.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (26. April 2014 um 12:19)

  • Zitat

    Ich dachte dass die wohnungsgesellschaft so Stück für Stück die Miete hochschaukeln kann.

    Ob nun alle 15 Monate um 5 % oder alle 3 Jahre um 15 ist doch egal.

    Das andere Mieter 5 % mehr Miete zahlen heißt noch lange nicht das deren Miete nur um 5 % erhöht wurde.

  • Ob nun alle 15 Monate um 5 % oder alle 3 Jahre um 15 ist doch egal.


    Hmm, naja, ...
    Aber im Tenor ist es schon leider zutreffend, dass der Fragesteller sich gegen das Mieterhöhungsverlangen nicht erfolgreich wird wehren können.

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