Wohnungsübergabeprotkoll PROBLEME

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein Problem und bräuchte dringend Rat/Hilfe.

    Ich habe meine Wohnung zum 31.07.2010 gekündigt und hatte letzte Woche Freitag meinen Termin zur Wohnungsübergabe mit der Maklerin und dem neuen Mieter. Dort wurde auch ein Übergabeprotkoll geführt, aus dem hervorgeht, dass keine weiteren neuen Schäden hinzugekommen sind. Die Maklerin hat im Auftrag des Vermieters dieses Protokoll zusammen mit mir unterschrieben, nachdem wir die Wohnung abgegangen sind.

    2 Tage später erhalte ich eine Email von der Maklerin mit diversen Mängeln, die ich nun noch beheben bzw. beseitigen soll.

    Ist dies so rechtlich zulässig? Kann ich auf Grund des Übergabeprotokolls die Forderungen verweigern? Wer befindet sich im Recht?

    Vielen Dank vorab- ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen!

    Liebe Grüße

    Blacky

  • Einerseits ist das Übergabeprotokoll kein Freifahrtschein für alle Zeiten bei der Beendigung eines Mietverhältnisses, anderseits wäre aber der Sinn solch eines Dokumentes völlig infrage gestellt, wenn nach Unterschrift weitere Forderungen gestellt werden.

    Fakt ist, dass der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses 6 Monate lang Sc hadensersatzansprüche aus verdeckten Mängeln geltend machen kann. Ich denke, dass dies bei Ihnen nicht der Fall ist, es dürfte wohl eher ein Sinneswandel vorliegen.

    Darum sollten Sie das Ansinnen der Maklerin entschieden zurückweisen, nicht per Mail, sondern per eingeschriebenem Brief, mit einer Kopie an den Vermieter.

    Mehr Infos hier: Mietrecht: Übergabeprotokoll - Beweiswirkung

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