Hallo zusammen
Ich erzähle die Geschichte erst mal von Anfang an.
Bei der Erstbesichtigung zeigte uns der Vermieter die Wohnung und ist nach 5 Minuten wieder weg, weil er einen anderen Termin hatte. Wir konnten also keine Fragen stellen , oder uns genaueres ansehen, da die Wohnung ja auch noch bewohnt ist. Wir haben aber doch einen Mietvertrag unterschrieben, weil sie sonst andersweitigt vermietet hätten. Jetzt, nachdem die Wohnung fast leer ist, kommen immer mehr Abnutzungserscheinungen zum Vorschein. Das Parkett sieht schlimm aus, voller Flecken und Fugen. Wer muß diese Schäden in Ordnung bringen? Das Haus wurde vor 18 Jahren saniert.
kaputtes Parkett
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roselie -
31. März 2014 um 13:39 -
Erledigt
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Wir konnten also keine Fragen stellen , oder uns genaueres ansehen, da die Wohnung ja auch noch bewohnt ist. Wir haben aber doch einen Mietvertrag unterschrieben, weil sie sonst andersweitigt vermietet hätten. Jetzt, nachdem die Wohnung fast leer ist, kommen immer mehr Abnutzungserscheinungen zum Vorschein. Das Parkett sieht schlimm aus, voller Flecken und Fugen. Wer muß diese Schäden in Ordnung bringen? Das Haus wurde vor 18 Jahren saniert.Verdeckte Mängel können Sie reklamieren. Was allerdings als Mangel gilt, kann hier nicht und will auch nicht beurteilt werden.
§ 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält. -
Bei der Erstbesichtigung zeigte uns der Vermieter die Wohnung und ist nach 5 Minuten wieder weg, weil er einen anderen Termin hatte.
... und bei Euch klingelten keine Alarmglocken...?
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