Lüftungsregeln des Vermieters und Nutzung der Fenster und Rolladen

  • Sehr geehrte Mitglieder,

    ich Wohne seit 2 Monaten in Altdorf bei Landshut. Habe eine schöne Wohnung in einem 2 Familienhaus EG gemietet. Was ich gerne Fragen möchte:

    1) Muss ich die Lüftungsregeln die mir der Vermieter vorlegt einhalten? Darf ich die Fenster in der Wohnung nicht kippen?
    2) Wir haben eine Zentralheizung in der Wohnung, weil wir tagsüber meistens die Rolladen zu haben meinte der Vermieter zu mir, dass die Kosten sich steigern weil keine Sonne in die Wohnung kommt. Daher möchten Sie auch, dass wir die Rolladen nicht zu machen sollen. Dürfen Sie es bestimmen oder nicht?


    Ich bedanke mich für eure Hilfe,

    Mit freundlichen Grüßen,

    Duran

  • Hallo duranumit,

    "Muss ich die Lüftungsregeln die mir der Vermieter vorlegt einhalten?"
    - Nein.

    "Darf ich die Fenster in der Wohnung nicht kippen?"
    - Du darfst sie kippen.

    "Wir haben eine Zentralheizung in der Wohnung, weil wir tagsüber meistens die Rolladen zu haben meinte der Vermieter zu mir, dass die Kosten sich steigern weil keine Sonne in die Wohnung kommt. Daher möchten Sie auch, dass wir die Rolladen nicht zu machen sollen. Dürfen Sie es bestimmen oder nicht?"
    - Nein, der VM darf sowas nicht bestimmen.

  • Zitat

    1) Muss ich die Lüftungsregeln die mir der Vermieter vorlegt einhalten? Darf ich die Fenster in der Wohnung nicht kippen?


    Du solltest im eigenen Interesse zur Vermeidung von Schimmel regelmäßig stoßlüften. Was das bedeutet, findest du mithilfe von Google. Solltest du anderer Meinung sein, dann bedenke, dass bei tatsächlich auftretendem Schimmel der Verursacher schnell ausgemacht ist

    Zitat

    "Darf ich die Fenster in der Wohnung nicht kippen?"


    Was willst du damit bezwecken? Dauerlüften bei gekippten Fenstern

  • Zitat

    Muss ich die Lüftungsregeln die mir der Vermieter vorlegt einhalten?

    Zitat

    Darf ich die Fenster in der Wohnung nicht kippen?

    Ja

    Du darfst aber evtl. Schäden durch Schimmelbildung zahlen.

    Fenster ständig auf Kipp ist die schlechteste aller Lüftungsarten, besonders in EG-Wohnungen die oft ohnehin, besonders im Sommer, kühler sind als höher gelegene Wohnungen.

    Zitat

    Wir haben eine Zentralheizung in der Wohnung, weil wir tagsüber meistens die Rolladen zu haben meinte der Vermieter zu mir, dass die Kosten sich steigern weil keine Sonne in die Wohnung kommt. Daher möchten Sie auch, dass wir die Rolladen nicht zu machen sollen. Dürfen Sie es bestimmen oder nicht?

    Nö, sind doch Deine Kosten

    Das http://www.wub-biw.de/Merkblatt_Richtig_heizen.pdf bekommen meine Mieter zum Mietvertrag dazu

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (28. März 2014 um 08:48)

  • Fragesteller: Darf ich die Fenster in der Wohnung nicht kippen?

    Du: Ja

    Moin Moin,

    ich weiss, weshalb ich anders "- Du darfst sie kippen." geantwortet habe...:o

    Danke für den Tipp, das Merkblatt werden meine Mieter im Herbst ebenfalls bekommen.:D

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (28. März 2014 um 10:45)


  • Danke für den Tipp, das Merkblatt werden meine Mieter im Herbst ebenfalls bekommen.:D

    Gern geschehen:D

    Laß Dir aber unterschreiben das sie es bekommen haben. Warum erst im Herbst und nicht jetzt?

    Für meinen Mieter der EG-Wohnung, die auch im Sommer ziemlich kühl ist, habe ich noch ein Extra-Merkblatt

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

  • anitari:

    "Laß Dir aber unterschreiben das sie es bekommen haben. Warum erst im Herbst und nicht jetzt?"
    - Bis dahin haben die das längst vergessen. In der Gegend wo ich vermiete(n muss, Erbstück), ist der Bevölkerungsschlag "anders".

    "Für meinen Mieter der EG-Wohnung, die auch im Sommer ziemlich kühl ist, habe ich noch ein Extra-Merkblatt"
    - Danke Dir!!

  • Nehmen Sie es so, wie es ist. Es ist ein Merkblatt und hat lediglich informativen Charakter. Weiter nichts. Niemand verlangt, das Sie das einhalten müssen!
    Auch ich hatte bei meinen neu verlegten Laminatfußboden auch darauf hingewiesen, das dieser nur mit einem angefeuchteten Lappen zu reinigen ist. Ich bin davon ausgegangen, dass viele über die Nässeempflindlichkeit nicht wissend sind.
    Solche Hinweise sind statthaft und ergeben keine Verpflichtung.

  • Zitat

    Solche Hinweise sind statthaft und ergeben keine Verpflichtung.

    Richtig.

    Aber mit diesen Hinweisen/Empfehlungen kann der Mieter nachher nicht sagen/behaupten er hätte nicht gewußt wie man richtig lüftet oder Laminat wischt.

    Ist fast wie in Amiland, wenn im Handbuch nicht steht das man die Füße ins Auto nimmt bevor man die Tür zu macht, ist der Hersteller schuld wenn man sich dabei die Hacksen bricht.

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