Hallo, habe heute die Nebenkostenabrechnung bekommen und soll 500 Euro nachzahlen... Da wir im oktober eingezogen sind bezieht sich die abrechnung von oktober 2012 bis 31.05.2013.... kann schon hinkommen weil wintermonate ja kalt waren..... meine frage ist aber warum die nicht dann 12 monate abrechnen weil dann wären ja auch wärmere monate drin und das würd sich ausgleichen oder die nachzahlung wäre nicht ganz so hoch also zb. oktober bis oktober... meine frage ist nun darf der vermieter nur die heizintensiven monate abrechnen? im schreiben steht auch keinerlei § wo man mal nachlesen könnte ob das wirklich so ist.... und aufgrund der hohen nachzahlung wurden auch die nebenkosten erhöht!
Nebenkostenabrechnung von 10.2012-31.05.2013
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Sheppard123 -
20. März 2014 um 18:00 -
Erledigt
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Der Abrechnungszeitraum muss mindestens 1 Jahr betragen. Wann dieser Zeitraum beginnt ist dem Vermieter freigestellt.
Für Sie hier durch einen Teilzeitraum etwas dumm gelaufen, da Ihnen die Sommermonate fehlen. Beider nächsten Abrechnung wird es dann wieder besser.meine frage ist nun darf der vermieter nur die heizintensiven monate abrechnen?
Nein, siehe meinen ersten Satz
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[QUOTE=Sheppard123:
"Da wir im oktober eingezogen sind bezieht sich die abrechnung von oktober 2012 bis 31.05.2013.... kann schon hinkommen weil wintermonate ja kalt waren....."
- OK."meine frage ist aber warum die nicht dann 12 monate abrechnen weil ..."
- Ihr dann übervorteit worden wäret, denn es können ja wohl schliesslich nur Zeiträume abgrechnet werden, wo Ihr Mieter gewesen seid."dann wären ja auch wärmere monate drin und das würd sich ausgleichen ..."
- eben nicht, denn es gibt eine Heizgradtabelle, welche Dir die unterschiedlichen Gewichtungen der einzelnen Monate erklärt, und Ihr wohntet offensichtlich dort zur heizintensiveren Zeit. -
hab mit nem anwalt telefoniert und der meint es ist nicht rechtens ist! eine Abrechnung muss immer für 12 Monate erfolgen wohnt man keine 12 Monate drin anteilig! habe eben auch mit anderen mietern gesprochen habe alle die Abrechnung bekommen und da ist vom 1.06- 31.05..... somit wie bei mir und da ich erst im oktober eingezogen bin macht das alles sinn! die Anwältin hat gesagt ich soll im Mietvertrag nachschauen da muss das drinne stehen. Und dort steht drin das das abrechnungszeitraum das kalenderjahr ist. und das veränderungen in textform mit Wirkung der nächsten abrechnung anzuführen sind! also sehe ich das doch richtig das wenn kalenderjahr im vertrag verinbart ist das abrechnung von juni bis mai nicht rechtens sind...? Bei den anderen Mietern kann das sein da sie schon über 16 jahre und mehr hier wohnen.... unser vertrag ist allerdings von 2011 also ist das vllt ein fehler von denen das die das nicht geändert haben in dem neuen vertrag
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[QUOTE=Sheppard123:
"hab mit nem anwalt telefoniert und der meint es ist nicht rechtens ist! eine Abrechnung muss immer für 12 Monate erfolgen wohnt man keine 12 Monate drin anteilig!"
- Richtig, wobei jedoch der Nutzungszeitraum innerhalb des Abrechnungszeitraum geringer sein kann."habe eben auch mit anderen mietern gesprochen habe alle die Abrechnung bekommen und da ist vom 1.06- 31.05..... somit wie bei mir und da ich erst im oktober eingezogen bin macht das alles sinn!"
- Also bei Dir Nutzungszeitraum 01.10.-31.05."die Anwältin hat gesagt ich soll im Mietvertrag nachschauen da muss das drinne stehen. Und dort steht drin das das abrechnungszeitraum das kalenderjahr ist."
- Halte ich für weniger relevant, wahrscheinlich sind mit Kalender wohl 12 Monate gemeint."unser vertrag ist allerdings von 2011 also ist das vllt ein fehler von denen das die das nicht geändert haben in dem neuen vertrag"
- Eben mangelnde Sorgfalt. -
Der Abrechnungszeitraum muss mindestens 1 Jahr betragen.
Denk' mal nach... War heute recht warm draussen...
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hab mit nem anwalt telefoniert und der meint es ist nicht rechtens ist! eine Abrechnung muss immer für 12 Monate erfolgen wohnt man keine 12 Monate drin anteilig!
Dazu hätten Sie keinen Anwalt gebraucht.
ZitatUnd dort steht drin das das abrechnungszeitraum das kalenderjahr ist.
Also Januar bis Dezember.
Also nochmal:
Der Abrechnungszeitraum ist bei Ihnen das Kalenderjahr( Jan.-Dez.)
Da Sie im Oktober eingezogen sind, durften Ihnen nur diese 3 Monate berechnet werden (was denn auch sonst?).
Das dieses energieintensive Monate sind und Sie aufgrund der fehlenden Sommermonate nichts "ansparen" konnten, ist diese Nachzahlung erklärbarDie weiteren Monate laufen dann ab Januar des neuen Abrechnungszeitraumes.
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Also nochmal:
Der Abrechnungszeitraum ist bei Ihnen das Kalenderjahr( Jan.-Dez.)
Habe ich doch wohl recht mit dem warmen Wetter heute...
Auch mit nochmal wird es nicht richtig(er). Der Abrechnungszeitraum für diese Immobilie ist der 01.06.-31.05.Folgejahr. -
Er schreibt doch:
Und dort steht drin das das abrechnungszeitraum das kalenderjahr ist.Abgerechnet wurde es aber nach Ihrer Version (Juni bis Mai)
Für mich ist aber maßgeblich was im Mietvertrag steht, wie er schrieb.
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[QUOTE=Kolinum:
'Er schreibt doch: [B]Und dort steht drin das das abrechnungszeitraum das kalenderjahr ist.[/B]
Für mich ist aber maßgeblich was im Mietvertrag steht, wie er schrieb."
- Womit der intelligente Formblattcréateur wohl 12 Monate meinte, wie ich bereits schrieb."Abgerechnet wurde es aber nach Ihrer Version (Juni bis Mai)"
- Richtig. Bietet sich auch DANN an, wenn (ist bei meiner Immobilie genauso) bspw. das EVU und auch die Gebäudeversicherung immer per 01.06. abrechnen.
Bitte etwas mehr geistige Beweglichkeit...:) -
[...] im Mietvertrag nachschauen [...] Und dort steht drin das das abrechnungszeitraum das kalenderjahr ist. [...] also ist das vllt ein fehler von denen das die das nicht geändert haben in dem neuen vertrag
Würde ich auch so sehen. Ich sehe allerdings nicht, wie Dir das jetzt helfen kann, Nebenkosten zu "sparen". -
Bitte etwas mehr geistige Beweglichkeit...:)Es bleibt aber dabei, das ein Kalenderjahr etwas anderes ist als 12 Monate, obwohl gleichlang.
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Es bleibt aber dabei, das ein Kalenderjahr etwas anderes ist als 12 Monate, obwohl gleichlang.
Richtig. Ein Kalenderjahr umfasst ja auch noch fünf Jahreszeiten.
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