Kosten für Waschraumreinigung

  • Hallo,
    Ich wohne in einem Mehrfamilien Haus.Vor einigen Wochen hat sich der Vermieter schriftlich über Unordnung im Waschraum beklagt.Daraufhin haben einige der Mieter (ich auch) rund um ihre Waschmaschiene saubergemacht (eigentlich wars nicht wirklich dreckig). Ende letzter Woche wurde von unserer Putzfrau im Auftrag des Vermieters der Waschraum gereinigt.Begründung vom Vermieter, nicht alle sind der Aufforderung nachgekommen und deshalb wurde nun auf unsere Kosten gereinigt.
    Ich finde das eine Frechheit, zumal keine Fristsetzung erfolgte.
    Muss ich wirklich bezahlen?

    Gruss Fredo

  • Danke,
    eine etwas geistreichere Antwort hätte ich schon erwartet.Letztendlich ging es um die Frage: kann der Vermieter die Reinigung ohne eine Fristsetzung durchführen.


  • Frage: kann der Vermieter die Reinigung ohne eine Fristsetzung durchführen.


    Ja, kann er, auf eigene Kosten.
    Mit anteiligen Kosten kann er nur die Mieter belasten, die nachweislich verschmutzt und trotz ausreichender Fristsetzung nicht gereinigt haben.

  • Danke,
    eine etwas geistreichere Antwort hätte ich schon erwartet.

    Warum soll ich bei der Antwort anstrengen? Sie schreiben doch selbst, dass der Vermieter sich schriftlich zu dem "Saustall" in der Waschküche geäußert hat, warum soll er dann noch abmahnen, wenn er mit dem Ergebnis dieser Aktion nicht zufrieden ist?

    Und da sich Dreck nicht den einzelnen Mietparteien zuordnen lässt, hat er entsprechend reagiert.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!