Verkürzung der Kündigungsfrist bei Mieterhöhung

  • Hallo zusammen,

    ich habe vor kurzem also ca. 4 Wochen eine Mieterhöhung erhalten. Jetzt wollte ich sowieso umziehen und beziehe eine neue Wohnung zum 15.05.2014.

    Ich hatte irgendwo mal gelesen das bei einer Mieterhöhung um die Miete dem Mietspiegel anzupassen es ein Sonderkündigungsrecht gibt, wobei von 3 auf 2 Monate verkürzt werden kann, bei dem auch die neue Miete bis zum Vertragsende nicht bezahlt werden muss.

    Trifft dies zu? Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    MfG

    Church

    Einmal editiert, zuletzt von Church (26. Februar 2014 um 13:51)

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