§543 abs2 nr 3 bgb und nach § 573 gekündigt

  • hatte mietrückstand habe hute skachriftlich eine offene forderung mit einer frist zum 26.2.14 zu zhalen bekommen und eine kündigung zum 1.5.14
    habe die offene rechnung sofort beglichen.
    meine frage kann ich damit zürück iehn lassen

  • hatte mietrückstand habe hute skachriftlich eine offene forderung mit einer frist zum 26.2.14 zu zhalen bekommen und eine kündigung zum 1.5.14 abe die offene rechnung sofort beglichen.
    meine frage kann ich damit zürück iehn lassen


    Wenn es das erste Mal war, ja.

  • Wenn es das erste Mal war, ja.


    ld nicht ! Habe es aber immer beglichen, und jetzt ld ein monat wirklich vergessen, und somit waren 2 monatsraten offen.
    habe auch es ld versäümt kontovollmacht zu geben

  • ld nicht ! Habe es aber immer beglichen, und jetzt ld ein monat wirklich vergessen, und somit waren 2 monatsraten offen.
    habe auch es ld versäümt kontovollmacht zu geben


    Eine fristgerechte Kündigung, also bspw. jetzt zum 31.05., wäre dann gerechtfertigt.

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