Wasserschaden, mehrere Mängel! Mietminderung?

  • Hallo,

    seit 5 Tagen haben wir hier im 3. Stock fast kein Wasser mehr. Der Strahl der aus dem Wasserhahn im Bad kommt ist mehr als schwach. Warm wird das Wasser überhaupt nicht mehr. Das Duschwasser braucht zwar auch sehr lange, wird aber noch ein bisschen warm.
    Unseren Vermieter hatte ich per Mail kontaktiert mit der Frage, ob ich die Sanitärfirma rufen soll. Er meinte ja. Als am gleichen Tag (gestern) dann Bauarbeiten im Erdgeschoss angefangen haben, kontaktierte ich den Vermieter nochmal und wollte wissen, was es damit auf sich hat.
    Er sagte mir daraufhin, dass da ein Wasserschaden repariert wird. Dass das nichtvorhandene Warmwasser und der geringe Strahl aus dem Hahn damit zusammenhängt, kann er sich offenbar nicht zusammenzählen.

    Gerade habe ich versucht die Waschmaschine anzustellen - es geht nicht, es wir kein Wasser eingepumpt bzw. ganz, ganz wenig.

    Ich sitze hier und kann weder Geschirr spülen, noch Waschmaschine benutzen, oder das Waschbecken im Bad benutzen und habe kein Warmwasser. Das geht jetzt ca. 5 Tage so. Meinen Vermieter kann ich nur per Mail erreichen und über Mail gibt er mir nicht wirklich Auskunft, sondern stellt sich dumm. Auf meine Nachricht, dass ich keine Wäsche waschen, kein Geschirr spülen und das Waschbecken im Bad nicht nutzen kann, kam keine Antwort mehr.

    Was kann ich tun? Ab wann kann ich eine Mietminderung ins Auge fassen? Die Handwerker im Erdgeschoss waren heute nicht da. Die Wand unten im Erdgeschoss ist offen, aber keiner kümmert sich darum.

  • Hallo Sabrina1992,

    Du kannst m.W. die Miete (angemessen) mindern mit dem Eintritt des Ereignisses.
    Dass einige (Forumserfahrung...) VM nichts wissen wollen, ist nichts Neues.
    Ich würde nicht mit SMS oder Mail o.ä. herumhampeln, sondern ihm ein Einwurfeinschreiben schicken mit den berühmten W's:
    Was ist wann passiert, seit wann ist dem VM dies bekannt, wie wirkt es sich aus, wer ist Zeuge?
    Dann ihn auffordern, zeitnah den vertragsgerechten Zustand der Mietsache wiederherzustellen, um die Gebäudesubstanz zu erhalten und Mietminderungen zu vermeiden.

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