Guten Tag zusammen.
Detail im Vorfeld: Ich habe die letzten sechs Monate in einem WG Zimmer gewohnt und einen 0815 Vertrag unterzeichnet für diese Zeit. Nun ärgere ich mich mit dem eigentlichen Mieter des Zimmers rum. Die Kaution, die ich hinterlegen musste beruhte sich auf 520,00€. Er möchte mich jetzt für alle Kleinigkeiten in der Wohnung verantwortlichen machen und all dies von meiner Kaution abziehen. Beispiel: Verkratze Pfannen, angebliche Risse im Duschvorhang und noch vieles mehr.
Wir haben zu dritt in der Wohnung gewohnt, daher würde ich gerne wissen ob meine Kaution überhaupt für solch Dinge bürgt. Ich war der Meinung, dass diese sich nur auf das Zimmer bezieht. Kann mir evtl. jemand auch die Frage beantwortet, was alles unter die Kaution fällt?
Ich danke im Voraus, liebe Grüße!
Kaution eines WG-Zimmers auf Zeit
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Atlanta -
4. Februar 2014 um 01:31 -
Erledigt
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Zitat
Ich war der Meinung, dass diese sich nur auf das Zimmer bezieht.
Nö, falsch gedacht. Wenn du die Schäden verursacht hast, musst du auch dafür gerade stehen. Wobei aus der Ferne nicht beurteilt werden kann, ob vertragsgemäßer Gebrauch vorliegt oder nicht. Dazu fehlt nämlich die Meinung des Hauptmieters hier im Forum. -
daher würde ich gerne wissen ob meine Kaution überhaupt für solch Dinge bürgt. Ich war der Meinung, dass diese sich nur auf das Zimmer bezieht. Kann mir evtl. jemand auch die Frage beantwortet, was alles unter die Kaution fällt?
Die Kaution dient zur Befriedigung sämtlicher berechtigter Ansprüche des VM an den M nach Beendigung des Mietverhältnisses. -
Vorweg, ich gehe mal davon aus das es sich um einen Untermietvertrag handelt oder?
ZitatDie Kaution dient zur Befriedigung sämtlicher berechtigter Ansprüche des VM an den M nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Das würde ich doch gerne mal erläutert kriegen denn ich bezweifle das das Kautionsgeld für Pfannen und Duschvorhänge gedacht ist. Mir war immer so das die Kaution für ausstehende Mietzahlungen/Betriebskosten oder Schönheitsreparaturen an der Wohnung gedacht ist.
Ich wäre mir nicht so sicher ob die Forderung mit der Pfanne und dem Duschvorhang ihre Berechtigung hat das von der Kaution zu nehmen. Wäre das vielleicht doch eher was fürs Zivilrecht/Haftpflichtversicherung?
Nur zum Verständnis ich betrachte jetzt nur diese beiden Sachen die der Ersteller geschrieben hat, wenn er ne Wand zerdeppert ist der Fall natürlich klar...Wenn der Vermieter Forderungen hat dann soll er die mal detailiert auflisten mit den dazugehörigen Kosten für die Beseitigung...
Desweiteren würde ich Ihn fragen ob er die Kaution so wie es verpflichtend ist auf einer Bank in Form einer Spareinlage getrennt von seinem restlichen Konten angelegt hat. Das vergessen viele WG-Zimmer Vermieter immer gerne...
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Zitat
denn ich bezweifle das das Kautionsgeld für Pfannen und Duschvorhänge gedacht ist.
Hier irrst du aber gewaltig. Man muss wohl unterscheiden zwischen einer Wohnung, die leer vermietet wird und einem Zimmer in einer WG, das mit Möbeln und einer Küche mit allen Utensilien angeboten wird.In einer leer vermieteten Wohnung ist in der Regel das Bad mit allen Sanitäreinrichtungen ausgestattet, daher sind Schäden an diesen Dingen mit der Kaution zu verrechnen, wenn der Mieter sich nicht um die Beseitigung kümmert.
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Das würde ich doch gerne mal erläutert kriegen denn ich bezweifle das das Kautionsgeld für Pfannen und Duschvorhänge gedacht ist. Mir war immer so das die Kaution für ausstehende Mietzahlungen/Betriebskosten oder Schönheitsreparaturen an der Wohnung gedacht ist.
Auch überlassene Küchenutensilien sind Resultate bzw. Überbleibsel aus dem Mietverhältnis.
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