kurz vor Auszug, Probleme mit Vermieter. Hilfe!!!!

  • Endlich ist es soweit, in ein paar Tagen ziehen wir um. Wenige Tage nach Einzug kündigten wir unsere jetzige Wohnung bereits, da die Vermieter falsche Angaben zur Wohnung machten und uns viele viele Mängel verschwiegen. Zudem war die Wohnung völlig verdreckt als wie sie übernahmen und auch nicht wie besprochen renoviert.
    Mit den VM wurde vor ca 2-3 Wochen besprochen, dass sie sich melden wenn ein Termin mit der Firma wegen den Zählerständen steht, was sie nicht taten. Gestern schlugen wir ihn ein Termin für die Übergabe am 31.01 vor, darauf gingen sie leider überhaupt nicht ein und teilten uns einen Termin für Übergabe und ablesen mit den wir aber beide nicht wahrnehmen können, da wir genau zu dem Zeitpunkt schon unsere neue Wohnung übernehmen. Die VM lassen jedoch nicht von dem Termin ab...
    Heute fanden wir einen Zettel, worauf steht, dass wir bis SPÄTESTENS 30.01 die Übergabe mit ihn machen MÜSSEN und bis dahin auch alle Möbel draußen sein müssen, OBWOHL unser Mietvertrag bis 31.01 läuft!!!
    Achja, als wir einzogen teilten sie uns auch mit das der Strom über sie abgerechnet wird. Jetzt streiten sie es ab und behaupten uns mitgeteilt zu haben, dass wir uns einen eigenen Stromanbieter hätten suchen müssen (steht nichts von im Mietvertrag, wurde auch nicht im Gespräch erwähnt)
    Die Kaution wollen sie natürlich auch noch ein halbes Jahr einbehalten bis dann die jährliche Abrechnung erfolgt. ist das notwendig wenn doch jetzt bei Auszug die Firma kommt und unsere Zählerstande abliest?

    Ich hoffe ihr könnt helfen, denn wir sind echt am verzweifeln :(
    die versuchen wirklich alles! um uns eins reinzuwürgen und uns abzuziehen...

  • Zitat

    Achja, als wir einzogen teilten sie uns auch mit das der Strom über sie abgerechnet wird.

    Habt ihr das schriftlich, oder war das nur dummes Geschwätz, wenn der Tag lang ist.

    Zitat

    dass wir uns einen eigenen Stromanbieter hätten suchen müssen


    Das ist mit Verlaub gesagt auch so üblich in Deutschland. Außer für Udo Lindenberg. Der wohnt in Hamburg im Hotel Atlantik und bezahlt seinen Strom über den Zimmerpreis. Hat aber keinen Einfluss darauf, ob der Anbieter z.B. Oekostrom liefert.

    Zitat

    wenn doch jetzt bei Auszug die Firma kommt und unsere Zählerstande abliest?


    Dann sind zwar die Zählerstände bekannt, aber nicht die benötigten Rechnungen, um eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen.

  • Dann sind zwar die Zählerstände bekannt, aber nicht die benötigten Rechnungen, um eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen.


    Konkretisiere das mal, bitte. Das interessiert mich jetzt auch.

    Darf also der Vermieter die Kaution bis zur "letzten" Nebenkostenabrechnung einbehalten?

  • Zitat

    Darf also der Vermieter die Kaution bis zur "letzten" Nebenkostenabrechnung einbehalten?


    Natürlich nicht. Er darf nur einen angemessenen Betrag für die ausstehende Abrechnung einbehalten. Da wir hier aber wohl vom ganzen Jahr 2013 reden, könnten da ein paar Euro zusammen kommen.

    Und mit dem Hotel vom Lindenberg muss ich mich korrigieren. Der ist aus dem Atlantic ausgezogen und wohnt im unmittelbar benachbarten Hotel Royal Meridien.

    Zitat

    Die Kaution wollen sie natürlich auch noch ein halbes Jahr einbehalten


    Und das ist korrekt, weil der Vermieter während dieser Zeit noch Schadensersatzansprüche aus verdeckten Schäden an der Mietsache geltend machen kann.

  • Natürlich nicht. Er darf nur einen angemessenen Betrag für die ausstehende Abrechnung einbehalten. Da wir hier aber wohl vom ganzen Jahr 2013 reden, könnten da ein paar Euro zusammen kommen.

    wir wohnen hier erst seit Oktober 2013, das sind insgesamt 4 Monate wovon wir mind. 1 Monat nicht da waren. die Vormieter wohnten hier auch nur 6 Monate weil die genauso verarscht worden.

  • vielleicht sollte ich noch erwähnen das Geschirrspüler, Herd, Abzugshaube, Kühlschrank usw. nicht oder nur mangelhaft funktionieren, nicht mal ein richtiger Boden in der Wohnung ist und und und. kurz gesagt, die Wohnung ist komplett runtergewirtschaftet und dringend renovierungs- und sanierungsbedürftig ist. die anderen Wohnungen im haus sind top. wir vermuten schon von Anfang stark das sie nur einen dummen suchen der das für sie macht (damit meine ich Mieter). Dieser Verdacht bestätigt sich nun immer mehr...

  • Zitat

    wir wohnen hier erst seit Oktober 2013,


    Toll, das du das jetzt schon schreibst.

    Zitat

    wovon wir mind. 1 Monat nicht da waren


    Und während dieser Zeit muss man keine Betriebskosten bezahlen, willst du das zum Ausdruck bringen?

  • vielleicht sollte ich noch erwähnen das Geschirrspüler, Herd, Abzugshaube, Kühlschrank usw. nicht oder nur mangelhaft funktionieren, nicht mal ein richtiger Boden in der Wohnung ist, Schimmel im Bad und Schlafzimmer und und und. kurz gesagt, die Wohnung ist komplett runtergewirtschaftet und dringend renovierungs- und sanierungsbedürftig ist. die anderen Wohnungen im haus sind top. wir vermuten schon von Anfang an stark, dass sie nur einen dummen suchen der das für sie macht (damit meine ich Mieter). Dieser Verdacht bestätigt sich nun immer mehr...

  • Zitat

    ielleicht sollte ich noch erwähnen das Geschirrspüler, Herd, Abzugshaube, Kühlschrank usw. nicht oder nur mangelhaft funktionieren, nicht mal ein richtiger Boden in der Wohnung ist,


    Und was willst du damit sagen, dass Ihr so dumm wart, solch eine Wohnung anzumieten? Wenn man euch aber mit vorgehaltener Waffe zur Unterschrift unter den Mietvertrag gezwungen hat, sähe es etwas anders aus.

    Zitat

    dass sie nur einen dummen suchen der das für sie macht


    Und jetzt suchen die Dummen hier im Forum nach anderen Dummen, die euch bemittleiden, oder was?

  • Die Übergabe der Wohnung hat am letzten Tag zu erfolgen, andernfalls nur vereinbart.
    Bei Ihnen wäre das der 31. Januar. Notfalls muss der Vermieter einen Vertreter schicken.

    Zum Strom:
    Wie sollte den die Stromabrechnung über den Vermieter erfolgen. Das geht wohl nur über einen Zwischenzähler.
    Es war also schon zu Beginn nicht klar, wie diese Abrechnung praktisch zu erfolgen hat.
    Wenn der Vermieter schon nicht erwähnt, ist es Ihre Schuldigkeit nachzufragen.

    Die Kaution hat mit der Ablesung der Zählerstände nichts zu tun. Es ist eine Sicherheitsleistung für die Begleichung eventueller Mietschäden.

  • Und was willst du damit sagen, dass Ihr so dumm wart, solch eine Wohnung anzumieten? Wenn man euch aber mit vorgehaltener Waffe zur Unterschrift unter den Mietvertrag gezwungen hat, sähe es etwas anders aus.

    Können sie etwa allein beim Anblick erkennen, dass z.B der Backofen nicht warm wird, oder der Geschirrspüler nicht richtig spült?! RESPEKT! kann nicht jeder...

    Die Wohnung haben wir angemietet, weil wir von all dem nichts wussten als wir den Vertrag unterschrieben!
    Schon mal was von Wohnungsknappheit gehört??? leider gibts es in München kaum noch bezahlbare Wohnungen -.-

    Einmal editiert, zuletzt von pippilotta (26. Januar 2014 um 14:40)

  • Konkretisiere das mal, bitte. Das interessiert mich jetzt auch.

    Darf also der Vermieter die Kaution bis zur "letzten" Nebenkostenabrechnung einbehalten?

    Mit den Zählerständen allein kann der Vermieter doch keine Abrechnung erstellen. Dazu braucht er die Jahresabrechnungen aller Ver- und Entsorger. Und die liegen ihm i. d. R. frühestens Mitte des Jahres vor.

    Die komplette Kaution darf der VM nicht bis zur letzten NK-Abrechnung einbehalten. Aber einen angemessenen Teil.

    Als angemessen wird ein Betrag in Höhe von 2 - 3 monatlichen Vorauszahlungen pro Abrechnung angesehen.

    Sollte hier der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr sein. Hat Fragestellerin noch 2 Abrechnungen zu erwarten.

    Und beide über einen Nutzungszeitraum ausschließlich in Heizmonaten.

    Da kann es gut sein das sie von der Kaution nichts wieder bekommt.

  • Die Kaution hat mit der Ablesung der Zählerstände nichts zu tun. Es ist eine Sicherheitsleistung für die Begleichung eventueller Mietschäden.


    Irrtum. Auch für evtl. Nachzahlungen aus noch zu erstellenden NK-Abrechnungen darf die Kaution verwendet werden.

  • pippilotta:

    "Mit den VM wurde vor ca 2-3 Wochen besprochen, dass ..."
    - Toll... was kümmert mich mein Geschwätz von damals?

    "Heute fanden wir einen Zettel, worauf steht, dass wir bis SPÄTESTENS 30.01 die Übergabe mit ihn machen MÜSSEN und bis dahin auch alle Möbel draußen sein müssen, OBWOHL unser Mietvertrag bis 31.01 läuft!!!"
    - Nicht drauf einlassen! Euer Mietverhältnis endet mit dem 31.01.2014, 24:00.

    "als wir einzogen teilten sie uns auch mit das der Strom über sie abgerechnet wird. Jetzt streiten sie es ab und behaupten uns mitgeteilt zu haben, dass wir uns einen eigenen Stromanbieter hätten suchen müssen (steht nichts von im Mietvertrag, wurde auch nicht im Gespräch erwähnt)"
    - Wie ist es denn bei Euch? Normalerweise hat jede Wohnung einen eigenen Stromzähler und Vertrag mit dem EVU.

    "Die Kaution wollen sie natürlich auch noch ein halbes Jahr einbehalten bis dann die jährliche Abrechnung erfolgt. ist das notwendig wenn doch jetzt bei Auszug die Firma kommt und unsere Zählerstande abliest?"
    - Das ist korrekt. Der VM darf die Kaution noch ein halbes Jahr nach der Rückgabe der Mietsache einbehalten für evtl. versteckte Schäden zu kompensieren. Anschl. nur noch einen angemessenen Rest zur Abdeckung evtl. Nachzahlungsforderungen aus der noch ausstehenden BetrkAbrechnung. Ihr solltet aber - soweit zugängig - sämtliche Zähler mit Zeugen ablesen und Stände incl. Zählernummern mit Datum/Uhrzeit notieren.

  • Natürlich, indirekt schon.

    Nicht nur indirekt.

    Zweck der Kaution:

    Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für alle aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Mieter bestehenden oder bei Auszug entstehenden Ansprüche.
    Insbesondere rückständige Miete,
    Ansprüche aus der Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnung,
    Ansprüche auf Schadensersatz wegen Schäden in der Mietwohnung
    und Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen (sofern der Mieter dazu verpflichtet ist).

    Quelle Mietrecht: Kaution, R

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!