Könnte ich diesen Mietvertrag vor ablauf der 3 Jahre kündigen wenn ich die Kündigungsfrist einhalte?
Ich schwanke noch.
Einerseits hat anitari recht, wenn gesagt wird: Wo ein ausdrücklicher gegenseitiger Kündigungsverzicht vereinbart werden soll, hätte der auch unter 1b ausdrücklich benannt werden sollen/können/müssen.
Andererseits halte ich, wie auch Mainschwimmer, es für relativ eindeutig, was mit dem "jedoch mindestens 3 Jahre" gemeint ist.
Würde ich im Ernstfall versuchen müssen, diesen Vertrag zu kündigen, würde ich ihn wohl auch innerhalb der 3 Jahre ordnungsgemäß kündigen, ggf. mit der Anmerkung, dass es sich um einen unbefristeten Mietvertrag handelt, in dem ein gegenseitiger Kündigungsverzicht nicht ausdrücklich erklärt wurde.
Wackelig ist die Sache aber bestimmt ....