Rückgabe der Kaution

  • Hallo,

    ich muss aus meinem möbliert angemieteten Zimmer ausziehen und nun ergeben sich einige Fragen bezüglich der Gültigkeit des Vertrages und der Rückgabe der Kaution, weil ich insbesondere bei letzterem Schwierigkeiten erwarte.
    Ich habe einen Untermietvertrag mit der Hausbesitzerin, die ebenfalls in der Wohnung lebt, abgeschlossen und mittlerweile Zweifel, ob das rechtlich so in Ordnung ist? Sie kann ja als Hausbesitzerin die Wohnung nicht von sich selber mieten - wäre ich dementsprechend nicht eigentlich Mieterin und nicht Untermieterin?
    Die Kündigungsfrist betrug 2 Wochen, so ist es auch geschehen, weil die Vermieterin Eigenbedarf angemeldet hat.
    Das Zimmer, die Möbel und die mitgenutzte Küche, sowie das Bad sind in einwandfreiem Zustand.
    Allerdings ist die Vermieterin der Meinung, ich hätte die Waschmaschine, die sie mir zur Verfügung gestellt hat und deren Nutzung nicht im Mietvertrag geregelt ist, beschädigt, weil ich sie überladen habe - sie hat lauter geruckelt als sonst. Das ist vor 4 Wochen passiert, ich durfte die Maschine nicht mehr nutzen und auch keinen Kundenservice anrufen, der die Maschine prüft. Es ist also nicht klar, ob die Maschine tatsächlich kaputt ist. Die Vermieterin wollte einen Kundenservice nicht direkt kontaktieren und so war bisher niemand da, der bestätigt hat, dass die Maschine tatsächlich kaputt ist, bzw. die Höhe des eventuellen Schadens einschätzen kann. Seit sie mir gekündigt hat sind knapp 2 Wochen vergangen, sie hätte in der Zeit also für Klärung sorgen können.
    Die Mietkaution habe ich bar übergeben und soweit ich weiß hat sie die nicht irgendwie angelegt, sondern einfach in einem Umschlag an den Vertrag geheftet.
    Die Miete habe ich immer pünktlich gezahlt, es steht nichts aus.
    Wegen der Waschmaschine habe ich jetzt Sorge, dass sie mir nicht die komplette Kaution zurückgibt und folgende Frage: Darf sie einen Teil einbehalten und wenn ja, wie viel? Wenn nicht, wie kann ich argumentieren, damit sie mir die Kaution (2 Monatsmieten) komplett zurückgibt?

    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Lbm:

    "Ich habe einen Untermietvertrag mit der Hausbesitzerin, die ebenfalls in der Wohnung lebt, abgeschlossen und mittlerweile Zweifel, ob das rechtlich so in Ordnung ist? Sie kann ja als Hausbesitzerin die Wohnung nicht von sich selber mieten - wäre ich dementsprechend nicht eigentlich Mieterin und nicht Untermieterin?"
    - Wen interessiert das jetzt noch?

    "Die Kündigungsfrist betrug 2 Wochen, so ist es auch geschehen,"
    - Bist also zum 31.12.2013 ausgezogen?

    "Allerdings ist die Vermieterin der Meinung, ich hätte die Waschmaschine, die sie mir zur Verfügung gestellt hat und deren Nutzung nicht im Mietvertrag geregelt ist, beschädigt, weil ich sie überladen habe - sie hat lauter geruckelt als sonst. Das ist vor 4 Wochen passiert,"
    - Die Meinung Deiner ehem. VMn interessiert nicht. Sie hätte bei Deinem Auszug die Beanstandung bringen müssen mit einer Vereinbarung, wie mit diesem ihr bereits bekannten angeblichen Schaden und dessen Behebung zu verfahren ist. Das war nicht geschehen, und damit (es gibt wohl sonst keine evtl. noch versteckten Mängel?) wäre die Kaution incl. der Zinsen auszuzahlen. Eine Betriebskostenabrechnung ist wohl bei dieser Art Mietverhältnis nicht mehr zu erwarten?

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