Hallo,
wir wohnen seit einiger Zeit ins unserer neuen Wohnung und sind auch sehr zufrieden.
Es hat wie wohl üblich eine schriftliche Übergabe stattgefunden.
Nun ist meinem Mann aufgefallen, dass wir bei den Wohnungsschlüsseln doch tatsächlich einen Schlüssel zu wenig übergeben bekommen haben bzw. ein Schreibfehler im Mietvertrag vorliegt!
Wir haben den uns übergebenen Schlüsselbund nie geändert und somit können wir das so genau sagen.
Es ist uns damals deshalb nicht aufgefallen, weil die Anzahl der übergebenen Schlüssel
mit der Anzahl der im Mietvertrag übergebenen Schlüssel exakt übereingestimmt hat.
Wer hat hier Schuld?
Müssen wir nun hierfür zahlen?
Wir freuen uns über Rückmeldung.
Familie
schwarzbeere