Nebenkostenabrechnung ohne Heizwerte

  • Hallo,

    wir benötigen mal ganz dringend eure Hilfe.
    Wir haben vom 01.08.2012 bis zum 28.02.2013 in einer ca. 133 qm großen Wohnung gewohnt (in einem 5 Parteien Haus). Dies war eine Maisonettenwohnung, die wir zu dritt bewohnten. Nachdem wir uns soweit eingerichtet hatten, fiel uns auf, dass vergessen worden war, die Zählerstände der Heizkörper zu notiern. Wir wiesen unseren Vermieter (leider nicht schriftlich) mehrmals darauf hin. Da dies eine Privatvermieter war, zudem noch direkt nebenan wohnte, wollten wir nicht direkt alles schriftlich regeln, da man ja einen netten Umgang pflegen wollte, der nicht schon mit Schriftverkehr starten sollte.
    Unser Vermieter sicherte uns zu, in den nächsten Tagen bei uns die Werte abzulesen. Darauf hatten wir uns verlassen. Im unteren Bereich unserer Wohnung waren zuvor neue Heizkörper installiert worden, die mit keinerlei Zählern versehen waren. Also konnte man im unteren Wohnungsbereich auch keine Zähler ablesen.
    Im oberen Wohnungsbereich gab es Zähler, diese wurden aber nicht wie versprochen durch unseren Vermieter abgelesen.
    Da sich der Vermieter um keinerlei Belange von uns kümmerte haben wir beschlossen, so schnell wie möglich aus dieser Wohnung wieder auszuziehen.
    Am 28.02.2013 haben wir dann die Wohnungsübergabe gemacht. Dabei wurden nun die Heizzählerstände der oberen Etage notiert. Da in der unteren Etage keine Heizzählerstände abgelesen werden konnten, wurde dort auch nichts notiert.
    Er sagte uns dann zu, dass wir die Endabrechnung zugesandt bekommen würden.
    Darauf warten wir heute (12.01.2014) noch immer.
    Unsere Frage wäre, ist das überhaupt so zulässig und wie kann er nun die Heizkosten abrechnen ohne vorher die Werte abgelesen zu haben.

    Viele Grüße

  • Merhaba Döner Man,

    wenn HKVs fehlen, können die Verbräuche anhand der Durchschnittsverbräuche der Vorjahre geschätzt werden.
    Meistens werden die Betriebskosten- und Heizkostenabrechnungen nach den Kalenderjahren gefertigt. Wenn das auch in der betreffenden Immobilie der Fall war, so hat der Vermieter für die Abrechnung des Kj. 2013 (1.1.-31.12.13) noch Zeit bis zum 31.12.2014.
    Wenn kein Teilverbrauch 1.1.-28.2.13 anhand fehlender Daten ermittelt werden kann, kann der Euch in Rechnung zu stellende Verbrauch auch anhand der Heizgradtagetabelle (Google hilft) ermittelt werden: Für diesen Zweimonatszeitraum wären demnach 320/1000 des Ganzjahresverbrauchs.

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