Kündugung bei Haus Verkauf

  • Guten Tag!
    Zur folgenden Situation habe ich eine Frage.Wohnung kündigen, muss ich ausziehen?Für den Fall das ich nicht ausziehen muss, was darf der neue Haus Eigentümer und was nicht? Darf der neue Haus Eigentümer die Mieter z.B. erhöhen? Wann darf der neue Haus Eigentümer kündigen? Usw.
    Danke für eure Bemühungen?


    Viele Grüße
    Sonnenschein100!

  • Also aufgrund deiner sehr gut gestellten Anfrage

    Zitat

    Wohnung kündigen, muss ich ausziehen?

    Wenn du die Wohnung gekündigt hast, musst du auch bis zum Ende des Kündigungszeitraums ausziehen.

    Zitat

    Usw.

    Etc.. pp. Ein wenig mehr Mühe solltest du dir schon machen. Du sollst zwar keinen Roman schreiben, aber deine Situation etwas genauer schildern.

  • Hallo Sonnenschein100,

    "Wohnung kündigen, muss ich ausziehen?"
    - WER kündigt?

    "Für den Fall das ich nicht ausziehen muss, was darf der neue Haus Eigentümer und was nicht?"
    - Wieso neuer Hauseigentümer?

    "Darf der neue Haus Eigentümer die Mieter z.B. erhöhen?"
    - Wieso neuer Hauseigentümer?
    - Wie sollte er die Mieter erhöhen, höhere Absätze bspw.?

    "Wann darf der neue Haus Eigentümer kündigen?"
    - Wieso neuer Hauseigentümer?

    "Usw."
    - Das ist latürnich eine entscheidende Frage...

    "Danke für eure Bemühungen?"
    - Biste also nicht so ganz sicher?

    Sonnenschein100,
    Du solltest Dir bei Deinen Fragen viel mehr Mühe geben bzw. Infos liefern!

  • Also aufgrund deiner sehr gut gestellten Anfrage (Zitat Mainschwimmer)

    Zitat

    Wohnung kündigen, muss ich ausziehen?

    Spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist.

    Zitat

    Für den Fall das ich nicht ausziehen muss, was darf der neue Haus Eigentümer und was nicht?

    Das selbe was auch der alte Eigentümer durfte und was nicht.

    Zitat

    Darf der neue Haus Eigentümer die Mieter z.B. erhöhen?

    Ja. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

    Zitat

    Wann darf der neue Haus Eigentümer kündigen?

    Sobald er als rechtmäßiger Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist und ein Grund zur Kündigung vorhanden ist.

    Zitat

    Usw.

    Tut mir Leid, darauf weiß ich keine Antwort.

    Zitat

    Danke für eure Bemühungen?

    Warum da ein Fragezeichen?:confused:

    Egal, gerne geschehen. Bei der "sehr gut gestellten Frage" waren die Bemühungen minimal:rolleyes:

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