"In entsprechenden rechtlichen Hinweisen zur Kündigung von Wohnraum ist folgendes zu lesen:
Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie wird daher erst mit Zugang beim Mieter bzw. Vermieter wirksam."
Das ist alles richtig.
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ZitatDie Kündigung ist in die Zukunft gerichtet und grundsätzlich bedingungsfeindlich, d.h. sie kann nicht mit einem "wenn" versehen werden."
Auch das ist korrekt. Jedoch beziehen Sie die Bedingungsfeindlichkeit auf den Vermieter. Hier ist aber von der Kündigung die Rede und diese hat wohl nicht der Vermieter ausgesprochen.
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Zitat
Eine Kündigung von Wohnraum ist gesetzlich an die Schriftform gebunden. Die Kündigungsfristen sind im § 573c BGB geregelt.""
Alles korrekt.
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ZitatAuch als ich ihm die Kündigung übergab hatte ich einen Zeugen! "
Das ist korrekt
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ZitatIn seinem Schreiben steht aber "wenn folgende Bedingung erfüllt ist"
Er würde Sie vorzeitig aus dem Vertrag entlassen, wenn Sie ihm einen Nachmieter stellen. Das ist völlig richtig.
Wenn Sie beratungsresistent sind und hier trotz hilfreicher Ratschläge es dennoch besser wissen, dann tun Sie wie es Ihnen gefällt.