Kneipe zu laut!

  • Hallo Ihr,
    Ich bin vor Kurzem in eine süße kleine Wohnung in den 1. Stock gezogen. Unter meiner Wohnung ist aber eine Kneipe, und die ist echt laut. Als ich Damals den Mietvertrag unterschrieben hatte, dachte ich, dass die Lautstärke nicht so schlimm werden würde. Doch mittlerweile bekomme ich echt zuviel. Kann ich Mietminderung wegen der Lautstärke verlangen? Mein Vermieter meinte Damals, dass ich von der Kneipe eigentlich keine Lärmbelästigung zu erwarten hätte. :(

  • Nein, du kannst keine Mietminderung verlangen. Es ist so, daß die Kenntnis des Mieters vom Vorhandensein einer Kneipe vor Abschluß des Mietvertrages einen Mietmangel allein aus dem Umstand, daß sich diese Lokalität im Wohnhaus befindet, ausschließt. Es verwirklicht sich damit nur ein allgemeines Lebensrisiko, da Gaststätten auch in Wohngebieten zum üblichen Ortsbild gehören bzw. kann man dem Mieter entgegenhalten, daß er ja nicht die besagte Wohnung in dem besagten Haus hätte mieten müssen. Und diese Entscheidung ist unabhängig, ob die Lautstärke sich nun erhöht hat oder gleich geblieben ist.

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