Gebrauchtmöbel in der Wohnung - Makler steckt das Geld ein

  • Hallo zusammen,
    ich habe folgendes Problem. Ich bin im Juli in eine Mietwohnung gezogen, die über einen Makler vermittelt wurde.
    In der Wohnung wurden zurückgelassen: Esstisch, Waschmaschine, Regale und ein Couchtisch.
    Der Makler sagte mir, ich könnte die Möbel übernehmen, er hätte das auch mit dem Vormieter abgesprochen. Dieser wollte angeblich für zurückgelassenen Möbel 120 Euro haben.
    Da ich die Möbel noch sehr hübsch fand, habe ich dem Makler 120 Euro gegeben gegen Quittung.
    Mir kam die ganze Sache im Nachhinein etwas komisch vor. Daraufhin habe ich mich mit dem Vormieter in Verbindung gesetzt und erfahren, dass er das Geld nicht erhalten hat und auch gar nichts von irgendwelchen 120 Euro wusste.
    Für mich kommt die ganze Sache so rüber, als hätte der Makler sich das Geld für die Möbel in die eigene Tasche gesteckt.

    Die Polizei gab mir als Aussage dazu, dass das rechtens sei, was ich mir allerdings überhaupt nicht vorstellen kann.

    Könnt ihr mir da vielleicht weiterhelfen?

    Vielen Dank vorab und ein schönes Wochenende
    Annika

  • Das der Makler Ihnen Gegenstände verkauft, hat mit der Wohnungsvermittlung nichts zu tun. Offensichtlich hatte er hierzu den Segen des Vormieters. Jeder kann schließlich an jeden Gegenstände verkaufen. Schlimm wäre es nur, wenn der Eigentümer Ansprüche geltend machen würde, dann müßte aber der Eigentümer Anzeige wegen Hehlerei erstatten und Sie wären die erworbenen Gegenstände ersatzlos los. Um Ihr Geld wieder zurückzubekommen, müssten Sie Ihrerseits gegern den Makler klagen.

    Sie selbst können garnichts tun, da Sie keinen Schaden erlitten haben.
    Freuen Sie sich einfach über die hübschen Erwerbungen.

  • Hallo AnnikaHanna,
    wenn ich "Makler" lese, gehen bei mir sämtliche Alarmlampen an...
    Welcher Verwendungszweck ist denn auf der Quittung angegeben?
    Ist die Quittung "echt", also lesbarer Name, Stempel, Datum?

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