Wem zahle ich meine Miete?

  • Hallo zusammen,

    mein Vermieter will demnächst wegen schwerer Krankheit aus dem eigenem Haus ausziehen(zwei Wohneinheiten), auf dem noch ein relativ hoher Kredit lastet, er stellt alle Zahlungen an die Bank ein. Wem zahle ich dann die Miete? Muss ich dem VM, der sich dann um nichts mehr kümmert und die Zwangsversteigerung abwartet, die Miete zahlen oder muß ich mich bei der Bank erkundigen? Oder halte ich das Geld ganz und gar erstmal zurück, bevor es verloren ist?

    Vielen Dank im Voraus,
    die Bibo

  • Sie zahlen weiterhin schon brav und pünktlich die Miete auf das im Mietvertrag angegebene Konto.

    Alles andere ist nicht Ihr Bier.

    Belege aber sicherheitshalber gut aufheben!

  • Hallo anitari,

    vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Problem dabei ist, das Konto für die Zahlungen an die Bank existiert nicht mehr. Er möchte die Miete in Bar. Trotzdem zahlen gegen Quittung??

    Dazu kommt noch, das der Heizöltank fast leer ist. Ich bin zwar schon auf der Suche nach einer anderen Wohnung, weiß aber nicht, wann ich hier raus bin. Der Herbst steht dann vor der Tür und die Wohnung bleibt kalt, weil er sagte, er tankt nicht mehr. Sein Argument dazu - er hat die Tanks füllen lassen, als ich eingezogen bin, dadurch hat er Vorkasse geleistet. Das habe ich doch aber mit meinen Nebenkosten ausgeglichen. Und wenn er wegzieht, muß seine Wohnung bei kälteren Temperaturen ja auch beheizt werden, damit keine Rohre einfrieren...

    Einmal editiert, zuletzt von Bibo (3. August 2013 um 17:36)

  • Hallo anitari,

    vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Problem dabei ist, das Konto für die Zahlungen an die Bank existiert nicht mehr. Er möchte die Miete in Bar. Trotzdem zahlen gegen Quittung??

    Ok, dann halt in bar und gegen Quittung.

    Wenn er die verweigert, ein Sparbuch anlegen und darauf die Miete einzahlen.

  • Wichtig wäre mir als Mieter hier der Nachweis der Kaution, wenn eine gezahlt wurde. Der Tank müsste zur Not selber befüllt werden, aber das könnte man mit der Miete verrechnen.

  • "Wenn er die verweigert, ein Sparbuch anlegen und darauf die Miete einzahlen."

    Das würde ich nicht machen. Die Mietzahlungen sind eine Bringschuld der man nicht nachkommt indem man die Miete bei sich (auf einem Sparbuch, Konto oder Sockenschublade) bunkert.
    Wenn der Vermieter sich zum Beispiel weigert das Geld in Bar gegen Quittung anzunehmen und kein neues Konto benannt wurde, entbindet das den Mieter trotzdem nicht von seiner Bringpflicht.

    Im Zweifel sollte man das Geld lieber beim Amtsgericht hinterlegen. (Natürlich dem Vermieter mitteilen, wo das Geld hinterlegt wurde). Dann ist man seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!