Bad extrem verkalkt nach Uebergabeprotokoll beim Einzug

  • eHallo Freunde,

    ich bin in eine neue Wohnung gezogen und habe bei der uebergabe vor 10 Tagen nicht darauf geachtet wie die Wasserhaehne aussahen im bad da sie von oben sauber aussahen und von unten extrem kalkzerfressen aussehen.
    dies ist meiner meinung nach menschenunwuerdig sich da die zaehne zu putzen.
    die toilette ist ebenso unter dem innenrand extrem dreckig.
    ich hab den vermieter drauf angesprochen und er hat uns anstatt eine neue mischbatterie fuer das waschbecken zu holen eeinen waschring neu gekauft den man drauschraubt.
    ist das in ordnung wenn ich das aber nich so wollte?
    ist der vermieter nich verpflichtet das bad lupenrein zu uebergeben?
    kann mir jemand helfen?

    mit freundlichen gruessen

    chris

  • Nein, der Vermieter ist nicht verpflichtet, Ihnen das Bad "lupenrein" zu übergeben. Er ist nur für dessen ordnungsgemäße Funktionstüchtigkeit verantwörtlich.
    Wenn Sie ein dreckiges Bad übernehmen ist das allein Ihr Problem.
    Es soll Leute geben(nicht persönlich gemeint), welche sich erst im Dreck wohlfühlen.

  • ich habe von jemanden gehoert das man bis 14 tage nach der uebergabe noch maengel anzeigen kann bzw verfassen und die ihm so vortragen die er zu beseitigen hat. ist das richtig?

  • Zitat

    aber hab ich wohl pech gehabt was?

    Wieso Pech? Dir fehlen nur die richtigen Reiniger für Waschbecken und Toilette, dann klappt das auch. Wenn du schon eine Wohnung anmietest, dann solltest du auch wissen, dass dazu auch das Putzen und Entfernen von Kalk an Hähnen & Co. gehört. Sprech mal mit deiner Mutti/Mama darüber, die hat bestimmt ein paar Tipps auf Lager, sonst sieht deine Bude beim Auszug noch schlimmer aus.

  • kann ja nich sein das ich erst ueberall hinunterkrieschen muss um maengel zu erkennen. aber hab ich wohl pech gehabt was?

    Auch bücken gehört zum Leben. Ausnahmen gibt es bei Königen und Chefs. Die haben dafür Leute.

  • chris_mike: "ist der vermieter nich verpflichtet das bad lupenrein zu uebergeben?"
    - Hast Du schon jemals in einem Gesetz oder höchstrichterlichem Urteil solch einen Ausdruck gelesen?
    Ist wie beim Gebrauchtwagenkauf...: "... wie gesehen und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Mängel."

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