Muss Kündigungspflicht eingehalten werden?

  • Hallo,

    ich habe da mal ein etwas spezielles Problem. Ich habe zum 1.7.13 eine Wohnung in einem Privathaus gemietet. Kaution, Übernahme Schlafzimmer mit Zahlung ist erfolgt (Quittung liegt vor)! Als Mietvertrag wurde von Seiten der Vermieterin ein Provosorium ausgefüllt da ihr kein Komplettmietvertrag (trotz Absprache) vorlag. Ausgefüllt wurde die erste Seite mit ihren Angaben und meinen, dass 3 Zimmer genutzt werden dürfen, Höhe der Kaltmiete sowie Nebenkosten. Dies wurde von uns Beiden am Ende der Seite (ohne Datum) gegengezeichnet. Wir haben somit weder eine Hausordnung noch Kündigungsfristen unterschrieben!

    Nun zu meinem eigentlichen Problem. Ich war vergangenes WE mit meiner Tochter da, wollte sie mit der Umgebung und auch mit den Vermietern bekannt machen. Ein Bekannter der mir half blieb ebenfalls das WE da- ich habe ihn der Vermieterin vorgestellt damit kein Fremder durchs Haus rennt. Freitag Abend, gegen 23 Uhr, stand auf einmal der Vermieter in meiner Wohnung (Wohnungsschlüssel steckt da Aussen da dies so gefordert wurde, wollte ich aber noch persönlich klären)! Er meinte es würden sich weitere fremde Personen bei mir aufhalten, ging in alle Räume um dies zu überprüfen. Fand natürlich keine Unbekannten vor. Er beharrte jedoch auf seine Meinung, drohte mir er würde mich beobachten, entschuldigte sich und verschwand. Ich wollte den Sachverhalt mit der Vermieterin klären, sie stellte sich hinter ihren Mann und anstatt einer Entschuldigung bekam ich zu hören, dass mein Bekannter mich besuchen dürfe- allerdings nur tagsüber- nachts nicht. Desweiteren möchte sie mir eine selbst erstellte Hausordnung zur Unterschrift vorlegen und eine monatliche Zusatzzahlung vereinbaren da ich ja die 30 Jahre alten EBK mit (ab)nutze!

    Meine Tochter ist genauso von dem Verhalten geschockt wie ich und wir möchten diese Wohnung nicht beziehen (Umzug sollte in 2 Wochen sein). Habe ich ein Sonderkündigungsrecht? Muss ich Zusatzvereinbarungen unterschreiben, hier insbesondere die Abnutzungsgebühr der Küche sowie die "neue" Hausordnung?

    Ich lese mich schon den ganzen Tag durch Kündigungsrechte etc bin aber leider zu so einem Fall nicht fündig geworden.

    Vielleicht kann mir ja einer hier weiterhelfen.

    Vielen Dank und VG

    Einmal editiert, zuletzt von katul (8. Juli 2013 um 15:34)

  • "Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?"
    - Nein. Dies hätten Sie evtl. wegen Hausfriedensbruch. Aber das mit dem aufgestecktem Schlüssel klingt ja fast wie ne Einladung. Schlüssel in Zukunft nicht mehr stecken lassen und am besten sogar einen eigenen Schließzylinder anbringen (zum Auszug wieder gegen den alten austauschen).

    "Wohnungsschlüssel steckt da Aussen da dies so gefordert wurde"
    -> Fordern kann man viel. So einem Quatsch würde ich im Traum nicht nachkommen.

    "Wir haben somit weder eine Hausordnung noch Kündigungsfristen unterschrieben!"
    -> Ist auch nicht nötig. Kündigungsfristen ergeben sich schon aus dem Gesetz.

    "Muss ich Zusatzvereinbarungen unterschreiben, hier insbesondere die Abnutzungsgebühr der Küche sowie die "neue" Hausordnung?"
    -> Nein. Vertragsänderungen sind nicht mehr möglich. Außer Sie würden dem zustimmen.

  • Hallo katul:

    "Meine Tochter ist genauso von dem Verhalten geschockt wie ich und wir möchten diese Wohnung nicht beziehen"
    - Müsst Ihr auch nicht, jedoch Miete und eine evtl. vereinbarte Kaution zahlen.

    "Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?"
    - Nein.

    "Muss ich Zusatzvereinbarungen unterschreiben,"
    - NIEMAND kann Dich zu einer Unterschrift zwingen.

    "Vielleicht kann mir ja einer hier weiterhelfen."
    - Wenn Du jetzt "zum nächsrmöglichen Zeitpunkt" schriftlich nachweislich kündigst, wäre das dann lt. § 573 BGB der 31.10.2013.

  • Das ganze ist zwar sehr ärgerlich, um nicht zusagen der VM hat einen an der Waffel, berechtigt aber nicht zur fristlosen Kündigung.

    Als erste Maßnahme empfehle ich den Austausch des Schließzylinders der Wohnungstür. Und den Schlüssel immer schön abziehen.

    Kündigungsfristen regelt das Gesetz, dazu muß man nichts gesondert unterschreiben.

    Klauseln in der Hausordnung die Besuch nur zu bestimmten Zeiten erlauben wären ohnehin, wenn es eine "normale" Wohnung ist, unwirksam.

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