Bürge, Nachmieter gefunden.... Mietvertrag

  • Zitat

    Aber Vorsicht! Sie werden sich anrechnen lassen müssen, das Sie mit der Übergabe der Schlüssel an den Vermieter dem Hausfriedensbruch Vorschub geleistet haben. Er kann dann sogar behaupten, das Sie im die Schlüssel eben zum Zweck der Wohnungsbesichtigung ausgeliehen haben.


    Da ist die Frage woher der Vermieter die Schlüssel hat. Vielleicht hatte er die ja schon - für Notfälle - vom Vater.
    Und wer müsste beweisen, dass der Vermieter mit Erlaubnis/widerrechtlich die Wohnung betreten hat?
    Angenommen Bernd kündigt fristlos und stellt die Mietzahlungen ein. Der Vermieter weigert sich die Kündigung anzuerkennen und klagt die Mietzahlungen ein. Dann müsste doch der Vermieter beweisen, dass er die Erlaubnis hatte die Wohnung für Besichtigungszwecke zu betreten oder nicht?

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