Gravierende Versteckte Mängel nach Wohnungsübergabe entdeckt

  • Hallo zusammen,

    ich habe Freitag die Schlüssel für meine neue Wohnung erhalten, mit dem Vertreter der Wohnungsgesellschaft eine Begehung durchgeführt und das Übergabeprotokoll unterschrieben.
    Meine erste Wohnungsübergabe, bei der nächsten werde ich mir 5 Stunden Zeit und die ganze Bude auseinander nehmen -.-

    Aufgeführte Mängel sind Kleinigkeiten, wie Beschädigungen am Fliesenspiegel etc.
    Die ganze Geschichte ging von 11 bis 11:45, weil der von der Gesellschaft um 12 Feierabend hatte, außerdem kam er erst gegen 11:10 und telefonierte ab und an nebenbei mit seinem Handy.
    Weitere Personen waren nicht zugegen.
    Freitag nachmittag habe ich dann erstmal Baulampen angebracht und dann entdeckt, dass ALLE Decken einen leichten Grauschleier haben, ein Panel abgewischt, schwarze Finger, Ruß.
    Zwischen der Wohnungsbesichtigung und der Übergabe muss es in der Wohnung (wohl in der Küche) gebrannt haben, auch die Fensterrahmen sind verfärbt (was ich im Dämmerlicht für Staub gehalten habe).

    Des weiteren sind mehrere Steckdosen defekt, in der Küche ist KEIN warm Wasser Anschluss, lediglich zwei Kaltwasser, von denen einer rot und einer blau ist, das Kabel für den Herd ist zwar 5adrig aber laut befreundetem Elektriker so nicht zugelassen.

    Die Wohnungsgesellschaft beruft sich auf das Übernahmeprotokoll, will sich nicht dazu äußern und nicht einmal mehr die aufgeführten Mängel (defekte Termostate) beheben.

    Muss man als Mieter mitm Phasenprüfer die elektrik Prüfen und auch alle Heizungen, die eventuell durch die aktuellen außentemperaturen gar nicht anspringen?

    Auch sonst wurden mir diverse mündliche zusagen getroffen, von denen Mittlerweile keiner mehr etwas weiß.
    Ich habe laut Mietvertrag einen Keller, dieser befindet sich allerdings unter den gemeinschaftsschuppen im garten und ist komplett eingestürzt.


    Was kann ich machen? Gibt es bei Wohnungen sowas wie versteckte Mängel?

  • Hallo Dante,

    ich würde alles, was Du hier geschrieben hast, mit einem Zeugen und Fotoapparat dokumentieren und zusammen mit dem offiziellen Übergabeprotokolö einen Fachanwalt aufsuchen.

  • und dann entdeckt, dass ALLE Decken einen leichten Grauschleier haben, ein Panel abgewischt, schwarze Finger, Ruß.
    - Das wäre dann kein versteckter Mangel und hätte bei der Übergabe bemängelt werden müssen. Wenn der Ruß sich aber leicht entfernen lässt, ist es doch kein Problem. Die Decken und Wände hat man auch schnell gestrichen. Vielleicht wollten Sie das sowiso machen?

    Des weiteren sind mehrere Steckdosen defekt,
    - Dies ist ein Mangel, den der Vermieter beheben muss. Schriftlich anzeigen und zur Beseitigung auffordern.

    in der Küche ist KEIN warm Wasser Anschluss, lediglich zwei Kaltwasser, von denen einer rot und einer blau ist,
    - Wird wohl so sein, dass man zur Küche dann ein Untertischgerät braucht. Ist denn schon eine Einbaukpche drin oder wird diese durch Sie angeschafft werden?

    und nicht einmal mehr die aufgeführten Mängel (defekte Termostate) beheben.
    - Wenn die Mängel im Übergabeprotokoll stehen, dann sind diese Ihnen bekannt und wurden "mitgemietet". Sie haben somit die Absicherung, dass man Ihnen später beim Auszug nicht unterstellen kann, dass die Mängel von Ihnen verursacht wurden.
    Klingt für mich nämlich so, als wären keine Vereinbarungen darüber getroffen, ob und bis wann die Mängel vom Vermieter noch beseitigt werden sollen.

    Muss man als Mieter mitm Phasenprüfer die elektrik Prüfen und auch alle Heizungen, die eventuell durch die aktuellen außentemperaturen gar nicht anspringen?
    - Nein. Das fällt meiner Meinung nach unter "versteckte Mängel".

    Auch sonst wurden mir diverse mündliche zusagen getroffen, von denen Mittlerweile keiner mehr etwas weiß.
    - Normal. Darum immer schriftlich machen.

    Ich habe laut Mietvertrag einen Keller, dieser befindet sich allerdings unter den gemeinschaftsschuppen im garten und ist komplett eingestürzt.
    - Schriftlich anzeigen und zur Beseitigung auffordern.

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