VM verlangt vorzeitige Wohnungsübergabe

  • Guten Abend,

    ich habe leider etwas Ärger mit meiner Vermieterin und hoffe auf diesem Weg ein paar Tipps zu erhalten.

    Zur Situation:

    Ich bin mit meiner Freundin zusammengezogen und habe meine bisherige Wohnung zum 31.07.2013 gekündigt - bin jedoch schon zum 01.06. ausgezogen. Meine Vermieterin hat relativ schnell einen Nachmieter gefunden, der einen Mietvertrag ab 01.07.2013 unterschrieben hat. In der Wohnung befinden sich aktuell nur noch die Küche, welche ich privat verkauft habe und eigentlich letzte Woche abgeholt werden sollte. Leider ist letzte Woche mein Opa plötzlich verstorben, sodass ich mich in dieser Zeit um meine Familie und die Organisation der Beerdigung gekümmert habe. Die Abholung der Küche habe ich verschieben müssen. Nun hatte ich mit meiner Vermieterin bereits eine Wohnungsübernahme für den 20.06. vereinbart, welche ich nun nicht mehr einhalten kann, da die Küche erst am 22.06. abgeholt werden kann. Leider hat meine Vermieterin für die Situation kein Verständnis und pocht auf eine Wohnungsübergabe am 20.06. Sie meint, dass der Tod eines Angehörigen kein Grund für eine Terminverschiebung ist. Gleichzeitig droht sie mit Einbehaltung der Kaution, falls die Übernahme an diesem Tag nicht erfolgt. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass dies rechtens ist. Schließlich habe ich für diesen Monat die volle Miete bezahlt. Liege ich hier mit meiner Vermutung richtig? Kann ich den Termin um 2-3 Tage verschieben?

    Ein weiteres Problem ist, dass in der Wohnung ein ca. 20 Jahre alter PVC-Boden verlegt ist, welcher im Flur zwei kleinere Löcher aufweist. Leider habe ich diese Beschädigung bei der Wohnungsübernahme vor 4 Jahren nicht gesehen, sodass dieser Schaden nun mir zugeschrieben wird. Angeblich soll in der kompletten Wohnung neuer Boden auf meine Kosten verlegt werden, da die Wohnung ja ein "einheitliches Bild" abgeben soll. Kann sie dies verlangen? Falls Kosten wg. der Beschädigung auf mich zukommen - muss ich den Wiederbeschaffungswert oder den Zeitwert des Bodens ersetzen? Zudem ist die Lackierung der Fensterrahmen und Fußleisten an einigen Stellen abgeplatzt. Wie sieht es hier aus? (Die Wohnung habe ich damals unrenoviert übernommen und es gibt keine Endrenovierungsklausel im Vertrag).

    Leider gab es auch während dem Mietverhältnis einigen Ärger mit meiner Vermieterin. Hierzu zählen z.B. das Betreten der Wohnung über einen Zweitschlüssel ohne mein Wissen oder die eigenmächtige Einbehaltung der Nebenkostenrückzahlung für "künftige Reparaturen". Aus diesem Grund habe ich schon etwas Bammel vor der Übergabe, da sie definitiv versuchen wird das maximale für sie rauszuholen...

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe. :)

  • Ihr Mietvertrag endet am 31.7. und bis dahin sind Sie über die Wohnung noch verfügungsberechtigt. Das Ihre Vermieterin bereits zum 1.7. eine neue Mieterin gefunden hat ist für Sie von Vorteil, das Sie einen Monat weniger Miete zahlen müssten.

    Wenn nun bei der Übergabe wegen einer Verschiebung um 2-3 Tage eine nicht nachvollziehbares Theater veranstaltet wird. Wohl wieder eine besondere Spezies von Vermieter.

    "Gleichzeitig droht sie mit Einbehaltung der Kaution, falls die Übernahme an diesem Tag nicht erfolgt."
    Wohl eine besondere Art von Volksbelustigung.

    Ich würde in solchen Fall meine Pistole ziehen, ihr auf die Brust setzen und sagen: 22.6. oder 31.7.
    Allerdings kostet Sie das noch die Miete für Juli. Soll Sie sehen, wie sie mit den vor der Tür stehenden neuen Mietern dann zurechtkommt.

    Für den Fußboden müssen Sie nur den Zeitwert ersetzen und zwar in den Zimmer wo sich der Schaden befindet. Sollten Sie eine Versicherung haben wäre der Schaden da zu melden und diese stellen dann auch die Schadenshöhe fest und ist damit für Sie der Schadenswert zur Begleichung. Darüberhinaus geht nichts.

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