Hallo,
ich bin zum 31.Jan.2009 aus einer Mietwohnung ausgezogen. Im April 2009 wurde das Mietshaus(3Wohneinheiten)mit einer SAT-Empfangsanlage ausgestattet. Bis dahin gab es nur eine uralte Gemeinschaftsantenne für den Empfang von ARD und ZDF.
Nun taucht in meiner Betriebskostenabrechnung für Jan. 2009 ein Posten "SAT-Anlage" auf.
Meine Frage: Kann ich für einen Dienst den ich objektiv niemals nutzen konnte, an den Betriebskosten anteilig beteiligt werden?