Selber gekündigt, können aber erst 2 - 4 Wochen später ausziehen

  • Hallo zusammen,

    wir wohnen in einem Zweifamilienhaus im OG. Um UG wohnt der Vermieter. Seine Tochter wohnt untern in einer Anliegerwohnung. Wir haben zum 31.07.2013 gekündigt und ziehen dann in unser eigenes Haus. Nun könnte es passieren, das wir erst 2 - max.4 Wochen später in das Haus können. Unser Vermieter lehnt dieses ab, weil er mit seiner Tochter schon einen Mietvertrag erstellt hat. Nun habe ich gelesen, das man einfach für die Wochen in der Wohnung bleiben könnte, da kein Richter in diesem Land einer Räumungsklage zustimmen würde, bei diesem Sachverhalt. Habe ihr da Erfahrungswerte die mir weiter helfen würden?

    Danke euch.....

  • Ich gehe schon davon aus, dass ein Richter einer Räumungsklage zustimmen wird, denn ein Grund für die Klage besteht beim Einreichen der Klage schliesslich. Nur wird sich die Sache, wenn es bei den 3-4 Wochen bleibt, bis zur einer möglichen Verhandlung erledigt haben. Die Kosten, die dem Vermieter bis dahin entstanden sind müsstet ihr allerdings übernehmen. Sollte die jetzige Wohnung der Tochter zum Ende eurer Mietzeit bereits weitervermietet sein und der Folgemieter kann die Wohnung nicht beziehen, weil die Tochter nicht in ihre neue Wohnung kommt o.ä. macht ihr euch schadensersatzpflichtig.

  • Hallo bel-air

    wir wohnen in einem Zweifamilienhaus im OG. Um UG wohnt der Vermieter. Seine Tochter wohnt untern in einer Anliegerwohnung.

    Also ich zähle 3 Wohnungen,
    also kann ZFH wohl nicht stimmen.



    Wir haben zum 31.07.2013 gekündigt und ziehen dann in unser eigenes Haus.

    Somit endet dein MV am 31.07.2013 und du hast die Mietsache an diesem Termin dem VM zurück zugeben!
    Machst du dies nicht machst du dich Schadensersatzpflichtig,
    dies wären z.B. Transport und Lagerkosten, Hotelkosten, Gerichts und Anwaltskosten.


    Nun könnte es passieren, das wir erst 2 - max.4 Wochen später in das Haus können.

    Dein privates und persönliche Problem!


    Unser Vermieter lehnt dieses ab, weil er mit seiner Tochter schon einen Mietvertrag erstellt hat.

    Dein VM liegt da völlig richtig,
    denn auch der VM muss seinem neuen M die Wohnung zur Verfügung stellen.



    Nun habe ich gelesen, das man einfach für die Wochen in der Wohnung bleiben könnte, da kein Richter in diesem Land einer Räumungsklage zustimmen würde, bei diesem Sachverhalt.

    So ein Unfug,
    zumal die Räumungsklage leider nicht innerhalb von 2-4 Wochen entschieden wird.


    VG Syker

  • Die Tochter wohnt in einem Zimmeranbau unten bei Ihrem Eltern (unser Vermieter) und kann gar nicht vermietet werden. Hast du eine Ahnung wie hoch die Kosten wären, wenn es zu einer Klage kommt und dann eingestellt wird, weil wir dann raus sind?

  • Hast du eine Ahnung wie hoch die Kosten wären, wenn es zu einer Klage kommt und dann eingestellt wird, weil wir dann raus sind?


    Dies solltest Du einen Anwalt fragen.

  • [quote='1']Hallo bel-air


    Also ich zähle 3 Wohnungen,
    also kann ZFH wohl nicht stimmen.

    Im EG wurde ein Zimmer angebaut. Da wohnt die Tochter. Keine eigene Küche oder WC.

  • Zitat

    Hast du eine Ahnung wie hoch die Kosten wären, wenn es zu einer Klage kommt und dann eingestellt wird, weil wir dann raus sind?


    Das dürfte sich im Bereich von ein paar Hundert Euro bewegen.

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