Hallo zusammen, ich habe folgendes problem:
wir, mein mann meine tochter und ich, wohnen in einem 1-familienhaus in der einliegerwohnung.
der vermieter wohnt mit im haus über uns und der sohn des vermieters darüber in der ausgebauten dachwohnung. die freundin vom sohn des vermieters wohnt im selben ort wie wir aber übernachtet ca 12 tage im monat also an wochenenden, feiertagen etc. bei ihm in der dachgeschosswohnung. alle nebenkosten laufen über einen zähler. die vom sohn, vermieter und uns. nebenkosten werden pro person/haushalt abgerechnet. von 2007-2009 war es so das die
ex-freundin vom sohn des vermieters immer bei ihm übernachtet hat. die nebenkosten sind in der zeit rapide gestiegen. das jahr danach nachdem er sich von ihr getrennt hatte gingen die kosten runter. jetzt seit der neuen freundin 2011 steigen diese wieder. muss ich mir das als mieter gefallen lassen das ich jetzt die kosten die die neue freundin verursacht mit bezahlen muss? das erste mal war mir das so nicht bewusst das wir ja alles mit bezahlen wie z.b wasserkosten.
ist das richtig das ich das dulden muss? das die freundin ihren wohnsitz nicht bei dem sohn unseres vermieters ändert ist ja ihre sache aber als besuch kann man das doch gar nicht mehr nennen oder doch? ich hab mal gelesen das ich es dulden muss. 6-8 wochen am stück ist erlaubt. aber das ist ja hier gar nicht der fall da die freundin ja ihren wohnsitz im selben ort noch bei den eltern hat.....wer kann mir sagen woran ich bin?
Verbrauch aller Kosten über einen Zähler
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Haribo -
30. Mai 2013 um 22:44 -
Erledigt
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Hallo Haribo
alle nebenkosten laufen über einen zähler. die vom sohn, vermieter und uns. nebenkosten werden pro person/haushalt abgerechnet.
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ist das richtig das ich das dulden muss? das die freundin ihren wohnsitz nicht bei dem sohn unseres vermieters ändert ist ja ihre sache aber als besuch kann man das doch gar nicht mehr nennen oder doch? ich hab mal gelesen das ich es dulden muss. 6-8 wochen am stück ist erlaubt.Mal wieder die Umlage nach Personen ...
Um eine Person mehr beim Sohn in die Abrechnung zu bekommen,
wirst du beweisen müssen (fast unmöglich),
das es sich bei der Freundin nicht mehr um Besuch handelt.VG Syker
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Mal wieder die Umlage nach Personen ...
Ich denke, dass hier die Umlage nach Mietflächenanteilen (gesetzeskonform, wenn keine andere Regelung vereinbart wurde) vonstatten geht.
Haribo hat da leider schlechte Karten.
Ich würde beim VM auf Einzelzähler drängen - oder ausziehen. -
Hallo Berny,
Ich denke, dass hier die Umlage nach Mietflächenanteilen (gesetzeskonform, wenn keine andere Regelung vereinbart wurde) vonstatten geht.
und warum schreibt der TE dann:
nebenkosten werden pro person/haushalt abgerechnet.
???
VG Syker
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Hallo Berny,
und warum schreibt der TE dann:
???
In der Tat, hatte ich wohl überlesen.
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