Wohnheimmiete weiter bezahlen nach Schlüsselabgabe

  • Hallo zusammen,
    folgender Fall:

    Ich würde gerne mein Zimmer im Jugendwohnheim zum 01.07. kündigen, habe aber eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Zudem wird das Zimmer nach Auszug grundgereinigt und gestrichen was ca. 2 Tage dauert.

    Nun wurde mir angeboten, ich könne so früh wie möglich 15.06. ausziehen, da dann die Wahrscheinlichkeit größer ist, dass das Zimmer zum 01.07. fertig grundgereinigt ist und evtl. ein Nachmieter einziehen kann. Es wird aber von mir erwartet, dass ich zunächst schriftlich kündige und dazuschreibe ab wann das Zimmer geräumt ist. Sollte das Zimmer nicht rechtzeitig saniert sein, oder kein Nachmieter gefunden sein, müsste ich die vollen 3 Monate zahlen, bis Ablauf der regulären Kündigungsfrist, hätte aber keinen Anspruch auf das Zimmer und müsste auch die Schlüssel bereits zum 15.06. abgeben. Ist das so in Ordnung, da es ja quasi "nett" ist, dass ich früher ausziehen darf, oder kann ich erwarten, dass mir zuerst zugesichert wird, dass ich ab 01.07. keine Miete mehr zahlen muss, wenn ich das Zimmer bereits zum 15.06. verlasse?

    Zudem wird die Miete zum 01.08. um 10€ erhöht, auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung (zum ersten Mal nach 6 Jahren). Wäre es villeicht eine Möglichkeit zu sagen, dass ich eine Sonderkündigung zum 01.08. möchte, da ich nciht bereit bin die erhöhte Miete zu zahlen?

    Über Antworten würde ich mich freuen...

  • Nun wurde mir angeboten, ich könne so früh wie möglich 15.06. ausziehen, da dann die Wahrscheinlichkeit größer ist, dass das Zimmer zum 01.07. fertig grundgereinigt ist und evtl. ein Nachmieter einziehen kann. Es wird aber von mir erwartet, dass ich zunächst schriftlich kündige und dazuschreibe ab wann das Zimmer geräumt ist. Sollte das Zimmer nicht rechtzeitig saniert sein, oder kein Nachmieter gefunden sein, müsste ich die vollen 3 Monate zahlen, bis Ablauf der regulären Kündigungsfrist, hätte aber keinen Anspruch auf das Zimmer und müsste auch die Schlüssel bereits zum 15.06. abgeben. Ist das so in Ordnung, da es ja quasi "nett" ist, dass ich früher ausziehen darf, oder kann ich erwarten, dass mir zuerst zugesichert wird, dass ich ab 01.07. keine Miete mehr zahlen muss, wenn ich das Zimmer bereits zum 15.06. verlasse?


    Wie sagte James am 31.12.?: "I now declare the bazar open".

  • Zitat

    Ich würde gerne mein Zimmer im Jugendwohnheim zum 01.07. kündigen, habe aber eine Kündigungsfrist von drei Monaten.


    Na dann kannst du das mit dem 01.07 ja schonmal vergessen.

    Zitat

    Zudem wird die Miete zum 01.08. um 10€ erhöht, auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung (zum ersten Mal nach 6 Jahren). Wäre es villeicht eine Möglichkeit zu sagen, dass ich eine Sonderkündigung zum 01.08. möchte, da ich nciht bereit bin die erhöhte Miete zu zahlen?


    Wie das mit Jugendwohnheimen ist weiss ich nicht, aber normalerweise kann man sein Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhungen einfach in Anspruch nehmen. Sprich: schriftlich unter Inanspruchnahme deines Sonderkündigungsrechts bis zum 31.Juli kündigen.

    Der Rest ist Verhandlungssache. Für die Zeit der Sanierung darfst du auch die Miete kürzen.

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