Mieterhöhung in diesem Maß gemäß Mietspiegel statthaft?

  • Hallo,

    hoffe es kann mir bei nachstehendem Fall geholfen werden:

    es geht um meine Mieterhöhung um 20% - rund 100 EUR.....
    gesetzlich ist eine Erhöhung um 20% alle 3 Jahre erlaubt.....
    muss aber dem Mietspiegel entsprechen.....

    folgender Fall bei mir:
    Mietspiegel sagt: Baujahr ab 1995 - 60-69,99 qm - 7,30 bis 8,70 EUR je qm......
    ich habe: Baujahr 1999/2000 65,97 qm
    berechnet wird mir ab 1.06. statt 7,19 EUR nun 8,63 EUR je qm....

    so wie ich den Mietspiegel lese, entspricht das etwa der Berechnung einer Wohnung BJ 2009 mit knapp 70 qm.....
    also viel zu hoch......
    8 EUR je qm halte ich auch schon für viel zu hoch, aber noch den Mietspiegel entsprechend.....

    nebenbei: wohne in dieser Wohnung seit fast 10 Jahren, Lage: direkt an einer Haupt-/Umgehungsstraße, die jährlich stärker befahren wird (alle Zimmer, außer Schlafzimmer).....
    Außenfassade und Treppenhaus wurde noch kein neuer Anstrich verabreicht, welche aufgrund der Lage also auch nicht mehr sehr ansprechend ausschauen.....

    vorab vielen Dank!

  • Hilfe in Ihrer Situation können Sie nur von einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht erfahren. Nur beide kennen die örtlichen Gegebenheiten.

    Hier werden entsprechende Schriftsätze nötig sein, die Sie aber von einem Forum sicherlich nicht erwarten dürfen.

    Hier finden Sie alle Gesetze, die auf ein Mieterhöhungsverlangen Bezug nehmen:

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/mieterhoe/kap3.htm

    Einmal editiert, zuletzt von Mainschwimmer (18. Mai 2010 um 10:48)

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