Ist das rechtens??

  • Hallo zusammen,

    ich bräuchte bitte dringend eure Hilfe :(

    Folgende Situation: Ich wohne seit 2005 in einem Einfamilienhaus zur Miete. Bisher zusammen mit meinem Mann,meiner Tochter (21) und einem guten Freund der in der mit angemieteten Einliegerwohnung als Untermieter lebt.

    Im Februar diesen Jahres ist mein Mann ausgezogen und wir haben uns mit dem Vermieter geeinigt das der Freund mit als Hauptmieter in den Vertrag kommt und wir einen neuen Untermieter nehmen dürfen .. so könnten wir das Haus weiter halten.

    Gesagt,getan ... wir haben jemanden einziehen lassen der vorher ohne festen Wohnsitz war.Wir bekommen das Geld für seine Miete vom Amt und der Mann hat ein Dach über dem Kopf. So ist allen geholfen ...das PROBLEM: Unser Untermieter ist ein Punk, und unsere spiessige Nachbarschaft ist entsetzt über seine Optik.Dies führte nun heute dazu das wir einen Brief vom Vermieter bekamen,das wir das Mietverhältnis mit uns erem Untermieter sofort kündigen sollen,ansonsten fliegen wir - auf Deutsch gesagt - zum 31.08. raus :confused::confused:

    Ist das rechtens? Darf er das? Ich muss noch dazu sagen das er einen Hund mitgebracht hat .. wir haben auch einen und im Mietvertrag steht auch drin das die Haltung EINES Hundes erlaubt ist. Gut,damit wird er sicherlich durchkommen ... aber wenn der Hund nun auf jemanden anderen gemeldet wird?? :cool:

    Aber wie gesagt,das Hauptproblem ist die Frage ob er uns zwingen kann jemanden raus zu werfen nur weil den Nachbarn die Optik nicht gefällt?

    Ich wäre sehr,sehr dankbar für einen Rat ...

    LG Ela

  • Hallo ela1973,

    "Ich wohne seit 2005 in einem Einfamilienhaus zur Miete. Bisher zusammen mit meinem Mann,meiner Tochter (21) und einem guten Freund der in der mit angemieteten Einliegerwohnung als Untermieter lebt."
    - Schriftliche Erlaubnis Eures VM zur Untervermietung habt Ihr?

    "Im Februar diesen Jahres ist mein Mann ausgezogen und wir haben uns mit dem Vermieter geeinigt das der Freund mit als Hauptmieter in den Vertrag kommt und wir einen neuen Untermieter nehmen dürfen .. so könnten wir das Haus weiter halten."
    - Dein Ex, welcher ja weiterhin Mieter bleibt, ist damit einverstanden?

    "wir haben jemanden einziehen lassen der vorher ohne festen Wohnsitz war."
    - Mit schriftlicher Erlaubnis Eures VM?

    "das PROBLEM: Unser Untermieter ist ein Punk, und unsere spiessige Nachbarschaft ist entsetzt über seine Optik.Dies führte nun heute dazu das wir einen Brief vom Vermieter bekamen,das wir das Mietverhältnis mit uns erem Untermieter sofort kündigen sollen,"
    - Ich kann den VM verstehen. Und was meint der Punk dazu?

    "ansonsten fliegen wir - auf Deutsch gesagt - zum 31.08. raus"
    - Genauso hat der VM geschrieben...?

    "Ist das rechtens? Darf er das? Ich muss noch dazu sagen das er einen Hund mitgebracht hat .. wir haben auch einen und im Mietvertrag steht auch drin das die Haltung EINES Hundes erlaubt ist. Gut,damit wird er sicherlich durchkommen ... aber wenn der Hund nun auf jemanden anderen gemeldet wird??
    Hauptproblem ist die Frage ob er uns zwingen kann jemanden raus zu werfen nur weil den Nachbarn die Optik nicht gefällt?"
    - Hauptproblem ist eher, ob hier (evtl. mehrfach) gegen gültige Vertragsvereinbarungen bzw. gegen das Mietrecht verstossen wurde.

  • Hallo Berny,

    ja,wir haben die schriftliche Genehmigung einen Untermieter zu nehmen. Dort steht nirgendwo die Klausel das er nicht von Hartz 4 oder ähnlichem leben darf und auch nicht das er gescheiteltes braunes oder blondes Haar haben muss ..

    Mein Mann ist aus dem Mietvertrag raus - er hat also damit nichts zu tun.Die Mieter bestehen aus meiner Tochter,meinem langjährigen Bekannten und meiner Wenigkeit.

    Nein,wir haben nicht um Erlaubnis gefragt an jemanden zu vermieten der keinen festen Wohnsitz hatte seit einigen Monaten. Ich fand das nicht relevant.

    Das du das so gut verstehen kannst das die Leute sich das Recht nehmen einen Menschen nach seinem Aussehen zu berurteilen finde ich persönlich fragwürdig und ein wenig traurig ..

    Und die genaue Formulierung in dem Schreiben des Vermieters,war:" Ich muss Sie auffordern das Mietverhältnis zu Ihrem Untermieter zu kündigen,andernfalls sehe ich mich gezwungen das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis zum 31.08.2013 kündigen."

  • Wenn alle Voraussetzungen im Mietvertrag erfüllt sind, also die tatsächlichen Personen auch dort wohnen, dann kann der VM von dieser Seite schon mal nichts unternehmen. Wenn darüber hinaus auch die Untervermietung in trockenen Tüchern ist, dann spielt das Aussehen des Untermieters überhaupt keine Rolle. Daraus eine Kündigung zum 31.08. abzuleiten ist mehr als lächerlich.

    Genau genommen gibt es für einen Vermieter nur 3 legale Möglichkeiten ein Mietverhältnis zu kündigen. Welche das sind, kann man hier nachlesen: Mietrecht: Wohnungskündigungen

    Auch nach intensiver Suche habe ich nichts gefunden, dass das Aussehen des Untermieters zur Kündigung berechtigt. Ich stelle mir gerade vor, wenn das eigene Kind als Punk o.ä. mutiert, ob da der Vermieter genau so reagieren würde.

    Aber egal, diese Kündigung ist lächerlich und gehört in die Rundablage.

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