Hallo zusammen,
ich wohne mit meinem Vermieter in der selben Wohnung, er ist Hauptmieter und ich bin Untermieter. Da ich 26Jahre alt bin haben wir des öfteren unterschiedliche Vorstellungen vom gemiensamen zusammenleben. Die ersten Wochen waren sehr angenhem, doch dann stellte er für mich nicht verständliche Regeln auf:
1. Nicht nach 22:00 Uhr duschen
2. Besuch nur nach Absprache und bei häufigen Besuchen eine Gebühr von 5€ (laut Hausordnung).
Wenn ich mit dem Vermieter nicht in der selben Wohnung leben würde, dann wäre klar, alle seine Vorderungen sind haltlos, nun wohne ich aber in der selben Wohnung, deshalb bin ich mir diesbezüglich nicht ganz sicher.
Mein zweifel kommt daher, da meinem Vermieter aufgrund der Tatsache das er mit mir in der selben Wohnung lebt ein Sonderkündigungsrecht mir gegenüber hat.
Meine Fragen:
1. Was sagt der Gesetzgeber zu den beiden oben angeführten Punkten wenn man in der selben Wohnung lebt?
2. Wo gibt es wie bei der Kündigung noch "Sonderrechte" für den Vermieter wenn dieser mit dem Untermieter in der selben Wohnung lebt?
Vielen Dank schon in vorraus.
Viele Grüße,
Hans