Muss Bürge die Kündigung unterschreiben?

  • Was soll denn nicht klar sein, - erzähl mal.

    dass dieser Fall an der Grundsituation, dass ein "Bürge" beim Neuabschluss eines Mietvertrages maximal in Höhe der vereinbarten Mietsicherheit (danke Berny) haftet und die Mietsicherheit auf maximal 3 Monatskaltmieten begrenzt ist nichts ändert.

  • Natürlich, mehr als 3 MM Kaution sind ja auch nicht möglich, - wer hat denn was anderes behauptet ?
    Diese würde theoretisch, bei einem potenten Bürgen, auch gar nicht mehr benötigt.
    Um das ging es aber doch nicht.

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