Änderung der Berechnung der Miete; Untermietvertrag

  • Hallo zusammen!

    Ich bin Hauptmieter einer Wohngemeinschaft und habe 4 Zimmer in Untermiete vermietet. Bisher musste jeder unabhängig von der Zimmergröße den gleichen Preis pro Monat zahlen. Da die Zimmer aber unterschiedlich groß sind, möchte ich die Miete voraussichtlich neu verteilen, sodass jeder nach Zimmergröße entsprechend mehr oder weniger zahlt. Nun stellt sich mir die Frage, wie das vertragstechnisch umsetzbar ist. Gibt es eine Frist? Ab wann kann ich eine Erhöhung durchsetzen? Gibt es weiteres zu beachten?

    Über Antworten würde ich mich freuen.

    Gruß

  • Bisher musste jeder unabhängig von der Zimmergröße den gleichen Preis pro Monat zahlen. Da die Zimmer aber unterschiedlich groß sind, möchte ich die Miete voraussichtlich neu verteilen, sodass jeder nach Zimmergröße entsprechend mehr oder weniger zahlt.


    Hallo,
    Du müsstest m.E. versuchen, mit jedem Untermieter eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Was war der Anlass für Deinen Plan?

  • Erstmal danke für die Antwort.

    Die Mieter der kleineren Zimmer sind unzufrieden. Die Zimmer sind im Vergleich zum größten Zimmer um die Hälfte kleiner. Ich habe mich erkundigt, wie es in anderen WGs abläuft, und es erscheint mir die gerechteste Lösung, die Miete nach Quadratmetern zu verteilen.

    Ich würde natürlich mit jedem Mieter eine schriftliche Vereinbarung machen, die beide Parteien unterschreiben müssen. Aber wenn wir zu einer Einigung gekommen sind, wie wir die Miete aufteilen, ab wann kann man dann die höhere Miete ansetzen?

  • Hallo Mieter 234,

    du strebst also mit den jeweiligen M eine Vertragsänderung an,
    dies ist im üblichen Rahmen frei verhandelbar.
    Somit auch ab wann die Änderung der Miete zum tragen kommt.


    VG Syker

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