Fristlose Kündigung zum 30.06. erhalten

  • Hallo liebe Forumgemeinde,

    meine Eltern, beide jenseits der 70 und wohnhaft im Landkreis Groß-Gerau in Hessen, haben am 28.03.2013 ein Schreiben des Vermieters erhalten.

    Datiert ist es mit dem 30.05.2011 (kein Tippfehler!), als Betreff ist "Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses" angegeben.

    Weiter geht es wie folgt: "Sehr geehrte Frau ..., sehr geehrter Herr ..., hiermit kündige ich den Nutzungsvertrag für die von Ihnen bewohnte Wohnung Erdgeschoss rechts, Musterstraße 27, 64500 Musterheim und fordere Sie auf die Wohnung bis zum 30.06.2013 zu räumen."

    Sodann fährt der Vermieter mit einer angeblichen begründung fort. Bis hierhin habe ich bereits erste Fragen: Um was für eine Art Kündigung handelt es sich hierbei? Welche Möglichkeiten habe ich, gegen diese Kündigung vorzugehen? Kann ich Widerspruch oder ähnliches einlegen?

    Nun zur Begründung.

    "Immerwieder kommt es zu Beschwerden der anderen Hausbewohner, daß Sie jedes Wochenende, teilweise bis zu 12 Personen zu besuch haben, die auch teils bei Ihnen übernachten. Die Nachtruhe wird immer wieder von Ihnen und dem vielen Besuch mißachtet. Die Wohnung hat 40qm mit zwei Zimmern. Diese Wohnung ist für diese Anzahl von Menschen und nächtlichen Gästen nicht ausreichend."

    Meine Mutter (amtlich als 100% gehbehindert gestuft) war in den letzten Tagen sehr krank, sodas wir, also meine Geschwister und ich, sie besucht haben, und um sie zu pflegen. Natürlich haben wir alle auch Kinder, diese sind natürlich auch mit uns gewesen. Es stimmt, dass wir teilweise bis zu 12 Personen bei meinen Eltern zu besuch waren, also Erwachsene und Kinder zusammengezählt. Es ist aber von Grund auf falsch, dass wir, dort übernachtet hätten. Wir können das garnicht, denn, wie der Vermieter schon selber sagt, die Wohnung dafür einfach zu klein ist. Das heißt aber nicht, dass meine Eltern in dieser Wohnung nicht mehrere Personan zu besuch haben dürfen, oder?! Auch haben wir keine Nachtruhe gestört, im Gegenteil: Oft beschweren sich meine Eltern bei mir, dass sich die Nachbarn lauthals im Treppenhaus streiten oder nachts Sachen aus dem Fenster werfen, etc. Daher folgere ich auch, dass die Behauptung des Vermieters, es habe Beschwerden gegeben, falsch ist.

    "Ich muß als Eigentümer befürchten, dasshier eine Abnutzung stattfindet, die nicht mehr normal und zu akzeptieren ist."

    Was ist denn mit dieser Aussage gemeint? hat das irgendwelche Konsequenzen für meine Eltern? Was für einen Wert hat denn diese aussage des vermieters?

    "Ihr Besuch parkt teilweise die Einfahrt zu und die Nachbarschaft beschwert sich über die Anzahl der Fahrzeuge."

    Der erste Teil ist total falsch, zumal wir beim Außendienst des örtlichen Ordnungsbehördenbezirks selbst mitwirken. Die Anzahl der Fahrzeuge ist hier völlig irrelevant, da alle Fahrzeuge stets korrekt und legitim auf der Straße parken, was ja öffentlicher Grund ist.

    Weiter geht es in seinem Schreiben um das Abschließen der Hauseingangstür ab 22:00 Uhr, das Reinigen ds Treppenhauses und um einen Schadensersatzvorfall aus dem Jahre 2011 (Wohnungstür wurde durch meine Eltern beschädigt und vom Vermieter ersetzt).

    Er schließt sein Schreiben wie folgt ab: "Ich bitte Sie mir die Wohnung renoviert und gereinigt bis zum 30.06.2013 zu übergeben. Mit freundlichem Gruß"

    Ich komme zum Schluss, dass er sich angeblich durch den Besuch gestört fühlt, wobei seine Schilderung des Ganzen (auch mündlich) völlig überzogen, realitätsfremd und schlichtweg falsch ist.

    Meine Frage:

    Wie kann ich konkret gegen diese Kündigung vorgehen? Kann ich inhaltlich gegen die Begründung argumentieren? Kann ich auch mit dem Härtefall meiner Eltern argumentieren?

    Ich Danke allen Usern schonmal sehr, die mir dabei helfen, die Sache möglichst zeitnah positiv aufzuklären; ich bin für jede noch so kleine oder feine Hilfe herzlichst dankbar! :)

    Gruß

  • Guten Abend, vielen Dank für die Antwort! Welche Fakten fehlen denn noch? Im Prinzioßp ist für uns zur Zeit von bedeutung: Welche Möglichkeiten haben meine Eltern, um gegen diese ungerechtfertigte Kündigung vorzugehen? Gruß

  • Hallo wihp,
    ich halte diese "Fristlose" für einen vier Tage zu früh eingetroffenen Aprilscherz.
    Die vorgeworfenen "Verfehlungen" hätten m.E. vom VM auch erst mal abgemahnt werden müssen.
    Ich empfehle ebenfalls fachanwaltliche Beratung, nachdem Ihr Euch beim VM nochmals über die Ernsthaftigkeit dieses Vorgangs erkundigt habt.

  • Zitat

    "Ich muß als Eigentümer befürchten, dasshier eine Abnutzung stattfindet, die nicht mehr normal und zu akzeptieren ist."
    Was ist denn mit dieser Aussage gemeint?


    Dass die WHG ramponiert oder gar zerstört wird.

    Zitat

    hat das irgendwelche Konsequenzen für meine Eltern?


    Wenn das so wäre, ja.

    Zitat

    "Ihr Besuch parkt teilweise die Einfahrt zu


    Das will niemand gerne.

    Zitat

    (Wohnungstür wurde durch meine Eltern beschädigt und vom Vermieter ersetzt).


    Schön und wer hat bezahlt ?

    Zitat

    Wie kann ich konkret gegen diese Kündigung vorgehen?


    Gar nicht, ist doch falsch datiert.


  • Gar nicht, ist doch falsch datiert.

    Na ja falsch datiert wäre wohl etwas übertrieben,
    und nur zutzreffend wenn die Mutter/Eltern am 30.05.2011 noch keinen MV mit dem VM hatten.

    Ich würde eher sagen der VM hat eine sehr großzügige Räumungsfrist gewährt.


    VG Syker

  • Zwischen den Reihen lese ich anderes heraus.
    Unwissender VM will den Mietern zum 30.05.13 fristlos kündigen. (warum auch immer, Gutmütigkeit ?)
    Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass der VM das Datum an dem der MV geschlossen wurde, übernommen hat, weil er den vor sich hatte und ein kleiner Zahlenlegastheniker ist.
    Der VM wird irgendwann seinen Fauxpas bemerken und adhoc fristlos kündigen.

  • er könnte auch die letzte fristlose Kündigung genommen haben,
    und hat einfach nur vergessen das Datum zu ändern.

    Aber meine Glaskugel hat ein User im anderen Forum fallen lassen,
    seit dem funktioniert die nicht mehr richtig.


    VG Syker

  • Vllt, aber im Text passt ja wieder

    Zitat

    und fordere Sie auf die Wohnung bis zum 30.06.2013 zu räumen."


    Wenn sich die Mieter auf WHG-suche begeben würden wäre das sicherlich kein Nachteil.
    Denn die älteren Herrschaften würden bestimmt durch einen nervenaufreibenden Prozess nicht gesünder.

  • Man kann, muss aber nicht der Kündigung wegen Formfehler widersprechen.
    Ich würde das Schreiben einfach ignorieren. Soll der VM Räumungsklage erheben. Damit wird er scheitern.
    Solange keine fruchtlosen Abmahnungen in der Vergangenheit erfolgt sind oder ein Mietrückstand besteht,
    ist eine Kündigung hier tatsächlich als Aprilscherz aufzufassen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!