In Mietwohnung eingezogen,die jetzt verkauft werden soll - Verkauf wurde verschwiegen

  • Guten Tag zusammen,

    ich bin neu hier und bin mir nicht sicher, ob ich hier richtig bin. Im Internet habe ich mich darüber informiert, aber keine zufriedene Antwort erhalten. Folgendes:

    Meine Mutter und ich sind vor ca. 6 Monaten in eine Mietwohnung gezogen. Wir haben viel in Renovierung und Möbelkauf investiert. Jetzt erhalten wir von einer Maklerin die Info, dass einige Interessenten diese Wohnung anschauen möchten, da diese zum Verkauf verfügbar ist. Nach Rückfrage bei dem aktuellen Eigentümer (Privatperson) und der Hausverwaltung steht die Wohnung schon seid ca 1,5 Jahren zum Verkauf frei. Uns wurde beim Unterzeichnen des Mietvertrages nichts davon gesagt. Auch im Mietvertrag steht hiervon nichts. Eigentümer und Hausverwaltung hatten vergessen uns dies mitzuteilen, so die Aussage. Wüssten wir dies, würden wir erst gar nicht einziehen. Bei Eigentümerwechsel dürfte sich für uns nichts ändern. Lt. Maklerin möchte jedoch ein Interessent die Wohnung zum Eigenbedarf nutzen. Wie ist hier nun die Rechtslage ? Ist das eine Art Betrug gegenüber uns gewesen ? Müssen wir innerhalb der Frist von 3 Monaten ausziehen wenn Eigenbedarf angemeldet wird oder wie gehen wir nun am besten vor ? Ausziehen möchten wir auf keinen Fall. Vielen Dank schon mal. MfG W. Walter

  • Zitat

    Nach Rückfrage bei dem aktuellen Eigentümer (Privatperson) und der Hausverwaltung steht die Wohnung schon seid ca 1,5 Jahren zum Verkauf frei. Uns wurde beim Unterzeichnen des Mietvertrages nichts davon gesagt.


    Warum auch ?
    Wenn ihr sie kaufen wollt, könnt ihr das auch jetzt noch.

    Zitat

    Auch im Mietvertrag steht hiervon nichts.


    Warum auch

    Zitat

    Lt. Maklerin möchte jedoch ein Interessent die Wohnung zum Eigenbedarf nutzen.


    Das ist Pech, da hilft nur selbst kaufen.

    Zitat

    Ist das eine Art Betrug gegenüber uns gewesen ?


    Soll das eine Art Unterstellung gegen euren Obdachgeber sein ?

    Zitat

    Ausziehen möchten wir auf keinen Fall.


    Wer will das schon.

  • Hallo xXxedosSs,

    Euer Vertragspartner ist grundsätzlich Euer Vermieter.
    Wenn ein Makler von sich aus auf Euch zukommt, habt Ihr damit nichts zu tun.
    Gegen einen Verkauf der Immobilie könnt Ihr Euch nicht wehren, er musste Euch bei Vertragsabschluss auch nicht mitgeteilt werden.
    Eine (ausreichend zu begründende) Eigenbedarfkündigung des Erwerbers darf erst nach einer gewissen Zeit erfolgen, um Spekulationen vorzubeugen. Ausserdem habt Ihr m.E. Vorkaufsrecht. Die Frist weiss ich jetzt nicht, vielleicht hilft [url=http://www.google.de/#hl=de&gs_rn=3…iw=1170&bih=581]Google[/url]

  • Servus...

    Berny verwechselt dies befürchte ich mit der Umwandlung der Wohnung in Eigentumswohnungen.
    Also Neubegründung von Wohnungseigentum.
    Nur dann gilt Vorkaufsrecht und erheblich längerer Kündigungsschutz.

    Wenn es aber bereits Eigentumswohnungen sind dann gelten die normalen 3 Monate Kündigungsfrist bei berechtigtem Eigenbedarf.
    War nicht nett vom Vermieter nicht darüber zu informieren, aber rein rechtlich kann man da keinen Vorwurf machen.

  • Zitat

    War nicht nett vom Vermieter nicht darüber zu informieren


    Warum denn ?
    Als interessierter Mietinteressent könnte man das nebenbei mitbekommen haben.

    Zitat

    ... steht die Wohnung schon seid ca 1,5 Jahren zum Verkauf frei.


    Die Inserate dürften wohl an mehreren Stellen zu finden gewesen sein, bei der Dauer.

  • naja ich prüfe ja im Regelfall nicht die Wohnungsveraufsanzeigen wenn ich eine Mietwohnung suche.

    Es kann potenzielle Mieter natürlich abschrecken wenn ein Eigentümerwechsel ansteht.

    Dass kann man nur vermeiden indem man nicht bei privaten Eigentümern mietet oder einen gegenseitigen Kündigungsverzicht vereinbart, daran ist dann auch der Käufer gebunden, nur wird dass natürlich keiner vereinbaren da es den Preis drückt...

  • Zitat

    naja ich prüfe ja im Regelfall nicht die Wohnungsveraufsanzeigen wenn ich eine Mietwohnung suche.


    Wie man liest, wäre das kein Fehler.
    Zudem stand die WHG angebl. zum VK auch länger leer.
    In solchen Fällen wird fast immer mit VK und vermieten inseriert.

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