Guten Tag zusammen,
ich bin neu hier und bin mir nicht sicher, ob ich hier richtig bin. Im Internet habe ich mich darüber informiert, aber keine zufriedene Antwort erhalten. Folgendes:
Meine Mutter und ich sind vor ca. 6 Monaten in eine Mietwohnung gezogen. Wir haben viel in Renovierung und Möbelkauf investiert. Jetzt erhalten wir von einer Maklerin die Info, dass einige Interessenten diese Wohnung anschauen möchten, da diese zum Verkauf verfügbar ist. Nach Rückfrage bei dem aktuellen Eigentümer (Privatperson) und der Hausverwaltung steht die Wohnung schon seid ca 1,5 Jahren zum Verkauf frei. Uns wurde beim Unterzeichnen des Mietvertrages nichts davon gesagt. Auch im Mietvertrag steht hiervon nichts. Eigentümer und Hausverwaltung hatten vergessen uns dies mitzuteilen, so die Aussage. Wüssten wir dies, würden wir erst gar nicht einziehen. Bei Eigentümerwechsel dürfte sich für uns nichts ändern. Lt. Maklerin möchte jedoch ein Interessent die Wohnung zum Eigenbedarf nutzen. Wie ist hier nun die Rechtslage ? Ist das eine Art Betrug gegenüber uns gewesen ? Müssen wir innerhalb der Frist von 3 Monaten ausziehen wenn Eigenbedarf angemeldet wird oder wie gehen wir nun am besten vor ? Ausziehen möchten wir auf keinen Fall. Vielen Dank schon mal. MfG W. Walter