Anschluss Geschirrspüler

  • Hallo Miteinander,

    ich bin neu im Forum und habe ein ähnliches Anliegen noch nirgendwo hier gefunden.
    Wir haben in unserer Mietwohnung eine Waschmaschine in der Küche stehen, der Wasseranschluss dafür befindet sich unter der Spüle. Nun haben wir uns einen Geschirrspüler zugelegt; als dieser (ebenfalls in der Küche) installiert werden sollte, meinte der Installateur, dass dafür kein Anschluss bei uns vorliegt, man müsste sowohl für den Zu- als auch für den Abfluss jeweils die Anschlüsse ersetzen, sodass beide Maschinen angeschlossen werden könnnen. Das sei Sache des Vermieters. Unser Vermieter bestreitet dies jedoch und meinte, es sei Sache des Mieters. Außerdem ergänzte er, wir könnten ja auch die Waschmaschine ins Badezimmer stellen (was dafür allerdings offensichtlich zu klein ist).
    Nun also meine Frage: Müsste der Vermieter für das Nachrüsten bezahlen, oder ist das Sache des Mieters?

    Vielen Dank für Eure Antworten :)

  • Zitat

    Unser Vermieter bestreitet dies jedoch und meinte, es sei Sache des Mieters.


    Und genau so ist es auch.

    Zitat

    Außerdem ergänzte er, wir könnten ja auch die Waschmaschine ins Badezimmer stellen


    Na bitte sogar eine Ausweichmöglichkeit ist gegeben. Wenn es im Bad sogar Anschlüsse dafür gibt ist es auch nicht zu klein.

  • Der Vermieter ist nicht verpflichtet Ihnen Anschlüsse für die Waschmaschine und Geschirrspieler zur Verfügung zu stellen. Sie haben die Wohnung mit den vorhandenen Anschlussen gemietet und müssen damit leben. Eine Erweiterung von Anschlüssen entsprechend Ihres Bedarfes müssen Sie schon selbst vornehmen. Ihnen steht bei Auszug zu, diese Installationen rückgängig zu machen und die Teile (welche Ihr Eigentum sind)mitzunehmen.
    Der alte Zustand ist allerdings wiederherzustellen, sofern Sie mit dem Vermieter keine Übereinkunft wegen einer Kostenbeteiligung erzielen konnten.

  • Zitat

    man müsste sowohl für den Zu- als auch für den Abfluss jeweils die Anschlüsse ersetzen, sodass beide Maschinen angeschlossen werden könnnen. Das sei Sache des Vermieters.

    Der Installateur hat Null Ahnung davon, welche Anschlüsse in einer Küche vorhanden sein müssen/sollten und welche nicht. Hoffen wir, dass er von seinem Metier mehr versteht.

  • Alles klar, dann scheint sich die Frage ja (abgesehen von der Trinkgeldproblematik) geklärt zu haben. Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Kommentare!

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