Besichtigung der Wohnung die ich miete von Interessenten am kauf

  • Hallo

    Ich bin nicht deutsche, und kenne meine Rechten und Pflichten hier in Deutschland nicht immer gut.

    Ich miete eine Wohnung die mein Vermieter verkaunfen will. Er möchte deshalb die Wohnung von Interessen besichtigen lassen.
    Mir wurde gesagt dass eine Vermieter es nicht verlangen kann, meine Wohnung zu besichtigen, solange ich keine Kündigung geschrieben habe (und ich habe keine geschrieben).

    Ich habe aber mit dem Vermieter Probleme : ich warte seit mehr als ein Monat dass ein Pilz Schaden beseitigt wird. Ich bin ziemlich sauer und will dass endlich etwas gemacht wird.
    Deshalb habe ich dem Vermieter gesagt dass ich kein Termin für eine Besichtigung vereinbaren will, solange der Pilz Mangel nicht beseitigt ist.

    Der Vermieter hat mir geantwortet dass ich mich im Mietervertrag an solche Wohnungsbegehungen verpflichtet habe.

    Habe ich dass jetzt alles Falch gemacht?
    Habe ich wirklich die Pflicht die Wohnung besichtigen lassen?

    Der Vermieter hat mir gesagt dass der Interessenten die Wohnung nicht selber beziehen will, sondern sie weiter Mieten will.
    Dass ist aber für mich keine Garantie, oder?
    Kann der neue Vermieter mich rausschmeissen?
    Es wäre für mich sehr problematisch jetzt ausziehen zu müssen...

  • Zitat

    Mir wurde gesagt dass eine Vermieter es nicht verlangen kann, meine Wohnung zu besichtigen, solange ich keine Kündigung geschrieben habe


    Da wurde dir was Falsches gesagt.

    Zitat

    Deshalb habe ich dem Vermieter gesagt dass ich kein Termin für eine Besichtigung vereinbaren will, solange der Pilz Mangel nicht beseitigt ist.


    Dann klagt dein VM sein Besichtigungsrecht ein, und das bezahlst alles Du !

    Zitat

    Habe ich wirklich die Pflicht die Wohnung besichtigen lassen?


    Ja !

    Zitat

    Kann der neue Vermieter mich rausschmeissen?


    Wenn Du artig bist nicht.

  • Eine Wohnungsbesichtigung müssen Sie nach vorherigert Anmeldung gestatten.

    Der Schimmelschaden ist eine andere Sache. Sie dürfen das nicht vermengen.

  • Anat:

    "Der Vermieter hat mir geantwortet dass ich mich im Mietervertrag an solche Wohnungsbegehungen verpflichtet habe."
    - Wohnungsbesichtigungen einmal pro Jahr sind zu gestatten.

    "Der Vermieter hat mir gesagt dass der Interessenten die Wohnung nicht selber beziehen will, sondern sie weiter Mieten will."
    - Das verstehe ich nicht richtig. Wenn Deine Wohnung verkauft werden soll, müsstest Du während der 3-monatigen Kündigungszeit wöchentlich eine Besichtigung durch Kaufinteressenten dulden. Du hast jedoch ein Vorkaufsrecht.
    Vor Besichtigungen muss der Vermieter mit Dir immer rechtzeitig einen Termin vereinbaren.

  • Zitat

    müsstest Du während der 3-monatigen Kündigungszeit wöchentlich eine Besichtigung durch Kaufinteressenten dulden.


    Wirklich ?
    Und wenn sehr viele Interessenten da sind ?

  • Wirklich ?
    Und wenn sehr viele Interessenten da sind ?


    Können sich meinetwegen wochen- oder monatelang anstellen.
    Oder Besichtigungen gegen Eintrittsgeld.

  • Zitat

    Oder Besichtigungen gegen Eintrittsgeld.


    Dadurch muss aber in etwa die Miethöhe reinkommen .
    Schlaue VM stellen dafür einen Makler hin.
    In Mü uso, teils mit zusätzlichen Events.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!