Brauche dringend Rat

  • Hallo ich hoffe hier kann mir jemand helfen...

    und zwar...wir sind dieses Jahr im Januar 2012 umgezogen...die alte Wohnung wurde privat vermietet...es war ein großes Grundstück wo vorn am Haus noch ein Büro war, wo unter anderem mein Freund gearbeitet hat...nun wohnen wir seit Februar 2012 in der neuen Wohnung und haben bis heute aber noch keine Betriebskostenabrechnung von der alten Wohnung bekommen...die alten Vermieter haben das Haus verkauft und sind weg...Adresse haben wir natürlich nicht...ich hatte die Vermieter schon paar mal angerufen und wegen der Abrechnung gefragt und mir wurde immer nur gesagt es dauert noch paar Tage...nun habe ich gestern nochmal angerufen und gefragt wie lange es nun noch dauert da wurde mir nur gesagt das wir die Abrechnung + Geld erst bekommen wenn von mein Freund der Chef (Büro mit auf dem Grundstück)seine Betriebskosten bezahlt hat...was soll das denn nun? Wir können doch da nix für meinte ich...und sie meinte von irgendwas muss sie das ja bezahlen...

    WAS KANN ICH NOCH TUN??? BITTE UM HILFE:confused:

  • Davon ausgehend, dass das Abrechnungsjahr dem Kalenderjahr entspricht, hat der Vermieter noch bis zum 31.12.2013 Zeit die Abrechnung 2012 zu erstellen.
    Momentan kann er sie noch garnicht erstellen, weil das Abrechnungsjahr 2012 noch dran ist.

  • Hi danke für die Antwort.

    Wir haben unseren Mietvertrag ja zum 31.01.2012 gekündigt.
    Die Stelle die die Abrechnung macht hab ich ja auch schon paar mal angerufen und der meinte das die Abrechnung fertig ist und das die bei den Vermietern ist.:confused:

  • Wie ist denn bisher immer der Abrechnungszeitraum gewesen?

    Wir spekulieren ja bisher nur darauf, das dieser identisch ist mit dem Kalenderjahr.
    Die Abrechnung von 2011 müssten dann jedenfalls noch diesen Monat bei Ihnen eintreffen, andernfalls der Vermieter keine Nachforderung mehr stellen könnte und zumindest dafür auch keine Kaution zurück halten dürfte.

    Die Abrechnung für 2012 muss aber erst bis zum 31.12.2013 bei Ihnen sein, selbst, wenn ihr persönlicher Nutzungszeitraum nur der Januar war.

  • Hallo ich habe geschaut...die voherige abrechnung also 2010 kam im april 2011...da wir auf jeden fall wieder ein guthaben (wie jedes jahr) haben werden ist es mir ja so wichtig...ne kaution brauchten wir nicht zahlen...

  • Hallo ich habe geschaut...


    Eine zielführendere Antwort kann Dir hier leider nicht gegeben werden, da wir noch nicht wissen, wie der reguläre BK_Abrechnungszeitraum dieser Immobilie ist.
    Vielleicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmend?

  • wie meinst du das mit dem zeitraum und dem kalendarjahr?


    Es kann doch nicht soo schwer sein...
    In dem Haus, wo ich Mieter bin, ist der BK_Abrechnungszeitraum gleich dem Kalenderjahr.
    In dem Haus, welches ich vermiete, ist der BK_Abrechnungszeitraum vom 01.06. bis zum 31.05. des Folgejahres.

  • EDIT: Antwort gelöscht
    Sorry, hatte mal wieder nicht auf Seite 2 beglättert


    Tja, die Glühweine von den W-Märkten haben manchmal unerwünschte Nachwirkungen...:cool:

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